IG-Luft: Ausnahme für Historische FahrzeugeAls Oldimerliebhaber und Besitzer von mehreren Historischen Fahrzeugen möchte ich gemeinsam mit tausenden Freunden der gleichen Meinung, aufgrung von Nichtigkeit der Bergründungen, für ein entsprechende Ausnahmeregelung stimmen, da generell historische Kraftfahrzeuge im Sinne des KfG ebenso wie die in §14(2) voegesehenen Fahrzeuggruppen von den Beschränkungen gemäß §14 (1)Ziff. IG-L generell ausgenommen werden. Viele der mit dem Oldtimerwesen im zusammenhang gebrachte wirtschaftliche Erfolge würden bei derartigen Beschränkungen nachhaltige Schwächungen bei Fremdenverkehrseinrichtungen, Kleinbetrieben im Restaurations- Gastgewerbe uvm. nach sich ziehen.
Helmut Raab, Linz