AW: nic.at zu OGH-UrteilGigaSoft.at und GigaSoft.de zum Beispiel, sind 2 verschiedene, jedoch (fast) produktgleiche (EDV-) Unternehmen und haben keine Schwierigkeiten damit miteinander auszukommen.
Jedoch das Urteil gg die nic.at ist wohl einmalig und nur in österreich möglich; wir (die GigaSoft.at) dachten nämlich immer, dass unsere Regierung (bzw Parteien über die Staatsgewaltsfunktionen) sehr gute Rechtshilfeabkommen in die USA hat; offensichtlich nicht ODER man sah, das im Falle einer Gewinnchance eines Prozesses gg den Urheber der verfälschten FPO(e)- Seite kein Geld zu holen ist; daher war es für die FPÖ und Österreich bequemer die nic.at zu verklagen und zu erreichen, dass man ein eigenes Gesetz zur Durchsetzung der Klage schafft; hier wiehert der Amtsschimmel gewaltig; sicher, wer ist schon glücklich über eine verfälschung seiner Website !? Doch hier bietet sich auch die Frage der BEZAHLTEN Eindeutigkeit einer DOMAIN, denn der Verfälscher verwendete FPO.at; und die FPÖ verwendet FPOE; dass ist ein kleiner, aber doch ein kräftiger (Internet-) Unterschied den jeder merkt. Oder schätzt der österr. Staat (Gerichtsbarkeit) seine Inn- oder die ausländische Bürger als Idioten ein ? Hoffen nur, dass in Hinkuft nicht Hube den Huber verklagt, so weil HUB(E) meint mit HUB(er) verwechselt zu werden ! Übrigens, das Horst Wessel Lied spielt noch immer und warum, so weil bei Aufruf der FPO- Site (wenngleich dann FPO(E) erscheint), sich im Hintergrund der nicht (?) belangbare Urheber mit seiner Site etabliert. Hat die FPÖ und Österreich nun den Prozeß gg di nic.at gewonnen oder haben wir hier keine guten Programmierer ? MfG - das GigaSoft- Team