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STALKER

Diskussionsverlauf

STALKER (Ursula Kronberger, 27.12.2005)

Beiträge

Ursula Kronberger
27.12.2005 11:15
STALKER

Stalking (engl.: to stalk = heranpirschen) lässt sich ins Deutsche am Besten mit „unerwünschtes Nachstellen“ übersetzen, ohne jedoch annähernd die universelle Bedeutung der englischen Bezeichnung zu erfassen. Unter Stalking wird hierzulande das willentliche und wiederholte Verfolgen oder Belästigen einer Person verstanden, deren physische und/oder psychische Unversehrtheit dadurch unmittelbar, mittelbar oder langfristig bedroht und geschädigt werden kann.
Dabei sind aber nicht nur die einzelnen, nachstellenden Handlungen des Täters von Bedeutung, sondern im besonderen das psychologische Verhältnis zwischen Täter und Opfer. Das unterscheidet das Stalking von anderen, die Selbstbestimmung eines Menschen einschränkenden Handlungen.
Im allgemeinen würde dies deshalb häufig missverstanden und mit der Ausführung von - zum "normalen" menschlichen Verhaltensrepertoire gehörenden - Rachehandlungen verwechselt werden, die jedoch beendet würden, sobald der "Rächer" durch seine Handlungen oder die Reaktion des Opfers Befriedigung erlangt hat. Der Übergang zum Stalking sei jedoch fließend und abhängig von der psychischen Verfassung des Täters, der Häufigkeit und vor allem dem Zeitraum über den die Handlungen ausgeführt werden.
In den Blickpunkt der Öffentlichkeit ist das Stalking aufgrund einiger betroffener und medial präsenter Prominenter gekommen. Erst später erkannte man, dass auch Privatpersonen betroffen sein können.


Auflauern im Treppenhaus.

















Mögliche Stalking-Handlungen
• häufige Telefonanrufe/ SMS (zu jeder Tages- und Nachtzeit)
• häufiger Schriftkontakt per Brief oder E-Mail
• penetranter Aufenthalt in der Nähe (Herumtreiben)
• Verfolgen, Nachlaufen, hinterher fahren
• Kontaktaufnahme über Dritte, auch am Arbeitsplatz
• unerwünschtes Zusenden von Geschenken, Blumen • Nachrichten an der Haustür, am Auto hinterlassen
• Erkunden der Tagesabläufe
• Gleiche Freizeitaktivitäten betreiben
• Waren oder Dienstleistungen auf Namen des Opfers bestellen
• Eindringen in Wohnung
• Zerstören von Eigentum
Körperliches Attackieren oder die Ausübung von körperlicher Gewalt, kommt nicht häufig vor und wird strafrechtlich durch andere Gesetze erfasst. Häufig sind es eher die eher "leichten" Stalking-Handlungen, wie etwa das Telefonieren oder das Aufhalten in der Nähe des Opfers, die den überwiegenden Anteil der Gesamtheit aller Handlungen ausmachen. Aber bereits diese leichten Formen rufen beim Opfer psychische und physische Reaktionen hervor, die sich im Verlauf des Stalking entsprechend steigern und individuell zu ernsthaften Erkrankungen führen können.
Opfer und Täter
Auch wenn jeder Mensch Opfer von Stalking werden kann und sich Opfer und Täter nicht notwendigerweise kennen müssen, sind nach bisherigen Erkenntnissen am häufigsten Personen betroffen, die eine Beziehung oder Ehe beendet, oder einen Beziehungswunsch zurückgewiesen haben. Aber auch Berufsgruppen mit Kundenverkehr, Patienten oder Klienten, können Opfer eines Stalkers werden, wenn dieser sich selbst als Opfer einer Beratung, einer Behandlung oder eines Rechtsstreites - oder ähnlichem - sieht. Und auch wenn das Phänomen des Stalking bei Prominenten zuerst aufgefallen ist, scheinen diese nicht die Mehrheit der Opfer auszumachen.
Täter scheinen meist ehemalige Beziehungspartner oder abgewiesene Verehrer zu sein, aber auch Arbeitskollegen und Nachbarn befinden sich häufig darunter. In einigen Fällen ist dem Opfer der Täter aber überhaupt nicht bekannt und gehört auch nicht zum näheren persönlichen, beruflichen oder wohnlichen Umfeld. In manchen Fällen spielt das Phänomen der Übertragung eine Rolle, wenn ein Täter für empfundene seelische oder körperliche Verletzungen ein Opfer stellvertretend "büßen" lässt, weil es bestimmte Merkmale aufweist, die für ihn im Bezug zum eigenen Schicksal stehen. Ein Teil der Täter weist erhebliche psychische Erkrankungen auf.
Zu Geschlecht und Sozialer Herkunft typischer Stalking-Täter und Opfer gibt es bislang nur erste, nicht repräsentative Studien. Danach wird davon ausgegangen, dass bei schweren Stalkinghandlungen, die mit physischer Gewalt verbunden sind, zu über 80% Frauen die Opfer sind. Bei leichten Stalkingfällen, die ca. 97% der registrierten Tätlichkeiten ausmachen, geht man von einem Anteil von ca. 40% männlicher Opfer aus. Bei der Interpretation dieser Zahlen sind jedoch die Schwierigkeiten der empirischen Erfassung des Tatgeschehens zu berücksichtigen. Neben der fehlenden einheitlichen Definition des Stalking-Begriffs fällt es den Beteiligten an so genannten Beziehungstaten erfahrungsgemäß schwer, sich offen darüber zu äußern. Auch ist zu vermuten, dass sich speziell Männer aufgrund ihrer Geschlechterrolle seltener als Opfer sehen und von daher ihre Stalking-Erfahrungen seltener offenlegen oder gar zur Anzeige bringen.

Psychologische Einteilung in Gruppen
Die australischen Wissenschaftler Mullen, Pathe und Purcell teilen die Stalker in fünf Gruppen ein, ausgehend von deren Motivation und Beziehungsverhältnis:
X Gruppe Motivation Beziehungsverhältnis
1 Zurückgewiesene Stalker Gefühl der Demütigung, Zurückweisung u.a. meist Ex-Partner
2 Beziehungssuchende Stalker Fehlwahrnehmungen der Beziehungsbereitschaft des Opfers, häufig Liebeswahn Persönliches und weiteres Umfeld des Opfers
3 Intellektuell retardierte Stalker Ungenügende Sozialkompetenz, überschreiten Grenzen Persönliches und weiteres Umfeld (Nachbarschaft)
4 Rachsüchtige Stalker sehen sich fälschlicherweise selbst als, oder sind, Opfer der von Ihnen gestalkten Opfer weiteres, temporäres Umfeld (z.B. Arzt oder Rechtsanwalt als Opfer)
5 Erotomane, morbide, krankhafte S. Kontrolle / Dominanz - meist psychopathische Persönlichkeit Persönliches und weiteres Umfeld (Nachbarschaft)

Quelle: Mullen, P. E., Pathé, M. & Purcell, "Stalkers and their victims", Cambridge University Press, Cambridge
Gesundheitliche und soziale Folgen
Ein Grossteil der Opfer leidet unter vegetativen Erscheinungen, wie etwa Unruhe (Schreckhaftigkeit), Kopfschmerzen, Angstsymptomen, Schlafstörungen und Magenbeschwerden und der daraus resultierenden geistigen und körperlichen Erschöpfung. Viele sind schnell gereizt und reagieren dann situationsbedingt unbegründet aggressiv. Ein nicht geringer Teil der Opfer leidet unter depressiven Verstimmungen, einige darunter unter Depressionen.
Vor allem bei Opfern, denen aufgelauert wird, oder die körperlich verfolgt werden, zeigen sich rasch tendenziell pathogene Verhaltensmuster, wie etwa Vermeidungsverhalten, Abkapselung (Vereinsamung) oder Kontrollverhalten. So, wie der Täter auf sein Opfer fixiert ist, ist durch die als lästig und als unberechenbare Bedrohung empfundenen Situation auch das Opfer auf den Stalker fixiert.
Nach sehr langer und intensiver Verfolgung soll es, in sehr seltenen Extremfällen, zu einer Posttraumatischen Belastungsstörung kommen, wie sie vergleichsweise bei Soldaten nach unmenschlichen Kriegserlebnissen auftreten können, die diese psychisch nicht verarbeiten konnten.
Fallzahlen
Eine quantitative Erfassung von Stalkingopfern und Tätern gibt es bisher noch nicht nicht, da Stalking im Strafrecht bisher nicht berücksichtigt wurde.



Strafrechtliche Aspekte
Gegenwärtige Gesetzeslage
Ein eigener Straftatbestand zum Schutze gegen Stalking besteht in der Bundesrepublik Deutschland derzeit noch nicht. Zwar erfüllen viele Handlungen von Stalkern bereits heute Straftatbestände (z.B. Hausfriedensbruch, Körperverletzung oder sexuelle Nötigung), ein eigenständiger Tatbestand ist hingegen nicht Gegenstand des deutschen Strafrechts.
Strafrechtliche Praxis
Opfer von Stalking haben allerdings die Möglichkeit, bei Gericht Schutzanordnungen gegen den Stalker zu erwirken, die auf Grundlage des Gewaltschutzgesetzes erlassen werden können und z. B. aus der Anordnung bestehen können, sich der Wohnung des Opfers nicht zu nähern.
Soweit auf Grundlage des Gewaltschutzgesetzes eine Unterlassungsverfügung gegen eine Stalkerin/einen Stalker erlassen wird und dieser gegen die in der Verfügung festgelegten Verbote verstößt, stellt dieser Verstoß ein strafbares Verhalten nach § 4 Gewaltschutzgesetz dar. Streng genommen handelt es sich dabei dann nicht um die Strafbarkeit von Stalking an sich, sondern vielmehr um die Strafbarkeit wegen Missachtung einer gerichtlichen Anordnung.
Entwicklung Im August 2005 wurde durch das Bundeskabinett ein Gesetzentwurf verabschiedet, der einen neuen § 241b für das Strafgesetzbuch (StGB) vorsieht. Der Absatz 1 des im "Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellung" dargelegten Paragraphen lautet wie folgt:
"Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich
1. seine räumliche Nähe aufsucht,
2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht,
3. unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen, oder
4. ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner selbst oder einer ihm nahestehenden Person bedroht,
und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend und unzumutbar beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Jedoch wird die Notwendigkeit eines Gesetzes, bzw. dieses Gesetzesentwurfes kontrovers diskutiert, da man der Ansicht ist, die bestehenden Gesetze würden den Betroffenen ausreichende Möglichkeiten zur Strafverfolgung bieten. Vielmehr sollten die bestehenden straf-, zivil- und polizeirechtlichen Möglichkeiten konsequenter angewendet werden. Außerdem wird konkrete Kritik am dargestellten Gesetzentwurf geübt, z. B. hinsichtlich der Verfassungskonformität infolge der Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe.
Rechtliche Mittel
Das Problem "Stalking" tritt bei Gerichten, Staatsanwälten und der Polizei erst allmählich ins Bewusstsein. In den USA ist das Phänomen Stalking weitaus bekannter als in Deutschland. Es existieren nur wenige Kliniken, die sich auf die Behandlung von Stalkern spezialisiert haben. Ein durchschnittlicher Stalkingfall dauert ca. ein Jahr. Es sind Fälle bekannt, wo ein Stalker sein Opfer zehn Jahre belästigte. Oft hatten Stalker und Opfer eine mittel- oder langfristige Liebesbeziehung vor Beginn des Stalking.
 
 


   

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