Novelle Luft (IG-L)Als betroffener Oldtimerliebhaber und Besitzer von mehreren Oltimer ist für mich und tausenden Kollegen eine Planung von Fahrbeschränkunggen für Historische Fahzeuge aufgrund nichtiger Grundlagen unakzeptabel und daher von behördlicher Stelle entsprechend entgegen zu wirken! Ein wirtschaftliche Schwächung von vielen Gewerbebetrieben, vielen Klein- u. Mittelbetrieben in Fremdenvekerhrsgebieten wäre die unausbleibliche Folge der Beschränkung gemäß § 14 (1) Ziff. 2 IG-L
Helmut Raab