AW: Rechtssache...Die kath. Kirche haftet für ihre hauseigenen Kinderfolterknechte und Kindesvergewaltiger, genau so, wie der Staat, bei den staatlichen Heimen, die für Kinder, die erlebte Hölle war.
Deswegen ist es egal, ob der direkte Täter schon abgekratzt ist.
Wenn ihr unter dem Titel Menschenrechtsverletzung eure Klagen einbringt, so fällt eine Tatverjährungsfrist weg.
Gruss Eva
nowatschek. snap@gmail. com