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Antwort zu 'AW: Euroherc läßt 90 Tage warten? ' schreiben...

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schuh otto*
10.10.2018 10:47
AW: Euroherc läßt 90 Tage warten?

von mir als Geschädigter (schuldlos am Unfall, Totalschaden, Aufnahme durch Polizei) noch einige, so noch nicht von Ihnen dargestellte Infos: Euroherc hat in Graz zwar Geschäftsstellen, dies sind aber nur KFZ – Anmeldestellen. Als ich dort mein KFZ zur Besichtigung anmelden wollte, wurde ich an die Schadensabteilung in Wien verwiesen. Tel. Kontaktaufnahme war nicht möglich, als ich das bei der Niederlassung reklamierte, wurde mir mitgeteilt, auch sie selber können mit dieser Abteilung nicht telefonieren, Kontakt nur über email möglich. Eine Versicherung, mit der man nicht telefonieren kann ? Ich begann mich zu erkundigen, bei der ÖAMTC-Rechtsschutzabteilung sagte man mir, wir kennen diese Versicherung. Ein guter Tipp von uns: Nehmen sie sich einen Anwalt, alles andere ist sinnlos, die spielen nur auf Zeit. Ich wandte mich an die Schlichtungsstelle beim Zentralen Versicherungsverband, Zuständig ist dort Frau Mag. Schwarzinger. Ich schilderte ihr meine Situation, keine Kontaktmöglichkeit, keine Schadensbesichtigung, ... darauf sagte sie: Wir müssen neutral sein, schreiben sie uns ihre Sicht der Dinge, wir schreiben die Gegenseite an, und versuchen dann zu vermitteln. In ihrem Fall ist das allerdings sinnlos, dieses Institut hat noch nie einen Brief von uns beantwortet. Ich habe mir daraufhin einen Anwalt genommen, auch dieser hat keinen Telefonkontakt erreicht, Briefe werden trotz Urgenz nicht beantwortet, man erhält nur fix vorformulierte Briefe mit der Bitte um 90 Tage Geduld, Belehrungen über Zessionsverbot, etc. Ich warte auf Klagsgenehmigung meiner Rechtsschutzversicherung, ich Klage, alles ist lückenlos dokumentiert. Mein persönlicher Aufreger: Die Misstände bezügl. dieser Versicherung sind offensichtlich bekannt. Das Geschäftsmodell ist durch fehlenden, schnellen Telefonkontakt und Nicht-Beantwortung der Briefe auf Verschleppung der Abwicklung und damit Schädigung der Geschädigten ausgerichtet (hat das, da System und Vorsatz vorliegt, keine strafrechtliche Komponente ?). Keine Aufsichts – Behörde ist zuständig, niemand unternimmt etwas dagegen, tausende von diesem Institut versicherte Autos mit österreichischem Kennzeichen fahren herum, im Falle eines Unfalls ist keine ordentliche, den österreichischen Usancen entsprechende Schadensabwicklung möglich. Sollten Sie Unterlagen, Dokumentationen, Korrespondenz von mir brauchen, stelle ich dies Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Ing. Otto Schuh

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06.05.2024 02:47:39
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