In der Berufsschule unterscheidet man Lehrer/innen der Fachgruppe (FG) I, II und III. Lehrer/innen der FG I und II haben eine Lehrverpflichtung von 23 Wochenstunden und halten den allgemein bildenden und betriebswirtschaftlichen Unterricht (FG I) bzw. den fachtheoretischen Unterricht (FG II) ab. Zugangsvoraussetzung zur Tätigkeit als Vertragslehrer/in an Berufsschulen ist eine Reifeprüfung oder einer facheinschlägige Reife- und Diplomprüfung sowie zwei Jahre einschlägige Praxis in der Wirtschaft. Lehrer/innen der FG III haben eine Lehrverpflichtung von 24-25 Wochenstunden. Sie sind für die fachpraktische Ausbildung der Berufsschüler/innen in den Werkstätten zuständig. Zugangsvoraussetzung ist eine einschlägige Meisterprüfung.
Nach mindestens zwei Jahren als Vertragslehrer*) und der erfolgreichen Absolvierung des Pre-Service-Trainings ist der Neulehrer berechtigt zur Aufnahme in die Berufspädagogische Akademie, die mit der Lehramtsprüfung für Berufsschulen endet. Der Ausbildungsabschnitt an der Berufspädagogischen Akademie dauert zwei Semester und wird von den Vertragslehrer/innen bei Freistellung vom Unterricht besucht.
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