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Bereich Recht & Steuer

Lärmbelästigung in Wohnhaus!

Jabber wocky
11.04.2002 11:42
100 Zacks
Lärmbelästigung in Wohnhaus!

Hi!
Was kann man gegen Übernachbarn in einem Wohnhaus unternehmen, wenn diese ständig durch Lärmbelästigung (5Uhr30 morgens entweder Staubsaugen oder lautes Kreischen und Gröhlen beim Sex)auffallen und man mít ihnen nicht darüber reden kann, da sie gleich zu schimpfen anfangen. Habe schon mit Hausinspektor gesprochen - kann nix machen! Wie kann man denen diese Unsitte abgewöhnen?
Besten Dank für alle Antworten
Gruß - Jabberwocky

Ergänzung 11.04.2002 12:59: Hi Flauschmaus!
Habe mir schon überlegt, bei jedem Sex unserer Nachbarn zum Haustor zu laufen und Sturmzuläuten :-) Irgenwann würden sie einmal einen Zusammenhang erkennen. Ich wohne in einer Gemeindebau in Wien!
Gruß Jabberwocky

Ergänzung 12.04.2002 07:18: @Flaschmaus:
Ich werde es einmal mit der Mietermitteilung versuchen, danke für den Link!
Danke auch an alle für die informativen Antworten.
Gruß Jabberwocky.
P.S.: 3x dürft Ihr raten, was ich heute um 5.30 Uhr aus der Wohnung über mir vernommen habe!


Puschel
11.04.2002 12:06
bei uns in deutschland gibt es den mieter schutz und der kann dir sagen ob du die miete kürzen kannst und wenn der vermieter weniger geld kriegt wird er sich schon drum kümmern

Puschel
11.04.2002 12:09
noch dei liks dazu
http://www.ksa.at/recht/mietrecht/mietrecht.html
http://www.ex.ac.uk/german/media/mietrecht.html

vielerfolg Puschel
Link: http://www.mieterschutzverband.at/msv/


flauschmaus
11.04.2002 12:39
mir würde schon was einfallen um ihnen das abzugewöhnen....aber das ist leider ungesetzlich ;-)))
Dass der hausinspektor nichts machen kann wundert mich allerdings sehr.eigentlich ist er für sowas auch zuständig.
das einzige was du machen könntest wäre unterschriften von den anderen mietern zu sammeln und die liste bei dem vermieter direkt einzureichen.
sag mal wo du wohnst,dann kann ich dir den passenden link suchen.wichtig wäre auch welche wohnung du hast(Gemeinde,eigentum,genossenschaft...)


Jürgen
11.04.2002 13:00
wie Flauschmaus schon sagt, wäre es interessant woher Du kommst und welche Wohnung ???

In Deutschland gibts zum Beispiel folgende gesetzliche Ruhezeiten in Mietwohnungen:

"Die meisten Hausordnungen schreiben eine Mittagsruhezeit von 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr und eine Nachtruhezeit von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr morgens vor."

Jedoch kann dies natürlich verschieden sein. Schau Dir mal die Hausordnung durch und die vorgesehenen Ruhezeiten. Mit der Hausordnung kannst Du dann zum Hausinspektor marschieren und Ihn auf seine Pflichten aufmerksam machen.

Sollte dies nicht helfen, kannst du als letzten Schritt auch noch die Polizei einschalten "bezüglich Lärmbelästigung".

Neben meiner Wohnung gabs ein Pärchen, das jeden Tag um Punkt 23 Uhr zu streiten began und die Gläser herumflogen. Nach einer Woche hats mir gereicht und Ihnen die Polizei vorbeigeschickt, seitdem ist Ruhe eingekehrt.

P.S.: Es wirkt Wunder wenn die Polizei vor der Tür steht, da Ihnen dies dann natürlich unheimlich peinlich ist.

P.P.S.: Die Polizei ist wie gesagt nur die Notlösung !!!

Tschüssli, Jürgen


Jürgen
11.04.2002 13:05
hier noch ein interessanter Bericht:


"Wenn allerdings eine Wohnung besonders hellhörig und die Mitmieter deshalb oft von Lärm oder Kindergeschrei gestört werden, so kann dies dem Nachbarn möglicherweise das Recht geben, die Miete zu mindern. Hierzu ist es manchmal notwendig, in der betreffenden Wohnung Lärmmessungen durchzuführen, oft reichen auch Zeugenaussagen oder die übereinstimmenden Beschwerden mehrerer Mieter, um eine über das annehmbare Maß hinaus gehende Lärmbelästigung festzustellen, die dann vielleicht eine Minderung der Miete rechtfertigt. Da dies aber immer vom Einzelfall abhängt, empfiehlt es sich zuvor auf jeden Fall Kontakt mit dem Mieterverein aufzunehmen."





Jürgen
11.04.2002 13:07
und noch was:


Überschreitet der Lärm zumutbare Grenzen, muss sich der Mieter theoretisch nicht selbst darum kümmern, sondern kann vom Vermieter verlagen, dass der Lärm abgestellt wird. Denn der Vermieter ist verpflichtet, die Wohnung in einem für den vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu halten. Das heißt, er muss bei berechtigten Beschwerden dafür sorgen, das die Lärmverursacher leiser sind oder ggf. auch Schallschutzmaßnahmen durchführen.


flauschmaus
11.04.2002 13:09
dachte ich doch dass du in einer gemeindewohnug wohnst.ich wohne auch noch drinnen.da ist keiner für nichts zuständig.die idee mit klingeln ist gut....wenn du immer aufstehen möchtest.man könnte auch zufällig den mistsack vor ihrer türe verlieren,oder wie von zauberhand geht die tür nicht mehr auf(mister loctite schaffts *g* nur bloss nicht erwischen lassen.eigentlich halte ich persönlich nichts von solchen aktionen.....aber bei diesen mietern muss man zu solchen mittel greifen.
Link: http://www.wien.gv.at/wienerwohnen/tog/mimi/ind...
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