Puschel 07.09.2002 17:03
| das hab ich gefunden
Fitnessstudio - Vertragskündigung
Ein Vertrag mit einem Fitnessstudio kann jederzeit mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, wenn sich die Lebensumstände des Kunden gravierend geändert haben. Gravierende Änderungen sind unter anderem :
Umzug in eine andere Stadt ( Anreiseweg größer 2 Stunden )
längere, ernsthafte Erkrankung
Einberufung zur Bundeswehr
Schwangerschaft
Der Vertrag mit dem Fitnessstudio kann außerdem gekündigt werden, wenn :
das Studio in andere Räumlichkeiten zieht
wenn der Betreiber wechselt
Geänderte Arbeitszeiten im Beruf berechtigen nicht zur Kündigung des Vertrages mit dem Fittnessstudio. Siehe Amtsgericht München Az.: 211 C 33983/00.
Haben Sie im Voraus Beiträge gezahlt, können Sie diese zurückverlangen. Das heißt zum Beispiel, dass ein im Voraus gezahlter Jahresbeitrag zur Hälfte zurück gezahlt werden muss, wenn die Kündigung nach einem halben Jahr wirksam wird. Eine Vertragsklausel in der steht, dass eingezahlte Beiträge nicht zurückverlangt werden können ist unwirksam.
Achtung: Meistens steht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass sich der Vertrag mit dem Fitnessstudio stillschweigend um 6 Monate verlängert, wenn nicht rechtzeitig vorher gekündigt wird. Diese Vertragsklausel wurde vom Bundesgerichtshof ausdrücklich für zulässig erklärt. Siehe Urteil vom 4.12.1996 Aktenzeichen: XII TR 193/95.
aus der internettseit
http://www.1txa.de/11/fitnessstudio.htm
sieh auch hier
viel erfolg Puschel
Link: http://www.tripple.net/contator/aufzack/frage.a...
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gunnar 07.09.2002 17:13
| hallo melanie,
geh doch aufs einwohnermeldeamt, melde dich rückwirkend zu dem zeitpunkt an, an dem du in deiner stadt gewohnt hast, und gleich wieder ab. dann hast du deinen amtlichen nachweis.
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gunnar 08.09.2002 12:41
| liebe melanie, du hast zwar eine ordnungswidrigkeit (z.b. § 35 bremisches meldegesetz http://www.bremen.de/info/skp/gesetze/Meldeg35.htm ) begangen, weil du dich nicht rechtzeitig beim einwohnermeldeamt angemeldet hast. aber deiner pflicht nach § 13 meldeg kommst du ja jetzt nach (http://www.bremen.de/info/skp/gesetze/Meldeg13-28.htm
auch in österreich brauchst du nach § 22 nr. 5 meldeg http://www.jusline.at/meldeanfragen/gesetz/MeldeG22.html keine strafe zu befürchten, wenn du deinen meldepflichten http://www.jusline.at/meldeanfragen/gesetz/MeldeGa.html jetzt nachkommst.
Diese Antwort wurde als richtig eingestuft!
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Uwe Busse 08.09.2002 16:33
| Hallo Melanie,
betrachte Dein Vertragsverhältnis mit dem Studio doch einfach auch mal aus der Sicht des Studios.
Hättest ja auch einen Vertrag auf eine befristete Probezeit abschließen können oder??
Uwe
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Uwe Busse 08.09.2002 16:39
| @ Puschel: Dein o.a. Link www.1txa.......ist super-spitzen-Klasse.
Habe diesen (etwas zurückverfolgt) auch in meine andere Favoriten eingebaut.
Lieben Dank,
Uwe
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Uwe Busse 09.09.2002 14:52
| Hallo Melanie,
gebe Dir zweifelsohne Recht.
Hatte wohl gestern meinen schlechten Tag....
Nichts für ungut,
Uwe :-(
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Puschel 09.09.2002 15:25
| gg uwe hab ich gar nicht gesehn das da noch mehr hinter ist lach aber jetzt wo du es sagst super link sich auf die schulter klopft
danke auch fürs geschenk
Puschel Link: http://www.beepworld3.de/members11/puschelline/
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gunnar 09.09.2002 18:27
| danke für die zacks.
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ihrBetreuer 04.01.2003 13:17
| Sie können den Vertrag kündigen wenn sie eine Bestätigung von der Arbeit haben,daß sie jetzt in einer anderen Stadt arbeiten und somit nicht mehr in diesem Studio trainieren können!
Oder falls sie eine Bestätigung vom Arzt haben,daß sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr tranieren können!
Und ich glaube wen sie den Meldezettel hinbringen müssten sie den Vertrag genauso kündigen können,weil die ANreise eindeutig zu weit ist!
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