gunnar 08.07.2003 20:15
| hallo jürgen,
du bist kindergeldberechtigt, wenn deine tochter noch kind i.s.v. § 63 abs. 1 nr. 1 estg http://www.steuernetz.de/gesetze/estg/20011220/p63.html i.v.m. § 32 nr. 1 u. abs. 3 - 5 estg ist. d.h. wenn sie unter 18 jahre alt ist, bekommst du immer kindergeld. ist sie älter, muss sie sich in berufsausbildung befinden und darf nicht mehr als 7.188 € einkünfte und bezüge, die zur bestreitung des lebensunterhaltes geeignet sind, haben.
negative einnahmen/einkünfte sind nicht zur bestreitung des lebensunterhaltes geeignet und deshalb nicht zu berücksichtigen. entscheidend ist hier nicht der "gesamtbetrag der einkünfte".
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