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Bereich Recht & Steuer
Brauche ich einen Gewerbeschein? |  |
Hallo!
Ich wohne in Vorarlberg/Österreich und würde gerne wissen ob man für ein
eigenes Auktionshaus (z.B.: wie E-Bay) oder einen eigenen Paidmail Dienst einen Gewerbeschein braucht! Gibt es
einen Unterschied dabei ob man etwas verdient oder nicht? Wenn ja wo
bekomme ich einen Gewerbeschein? Und kann man den Gewerbeschein auch schon
mit 15 bekommen? Bitte helft mir, Danke im voraus!
Gueltig: OesterreichErgänzung 05.08.2003 13:58: Ja und was ist wenn ich von irgend jemandem nach meinem Gewerbeschein gefragt werde und ich nachher keinen habe und dieser jemand ist ein Steuerprüfer oder sonnstiges, dann habe ich ein Problem!?! Ergänzung 05.08.2003 17:16: Ja ich verkaufe nichts, wenn Ihr vielleicht wisst, das ich geschrieben habe ich will ein Auktionshaus aufmachen, dann heißt das das ich das Auktionshaus bin und A kommt und verkauft etwas und B kommt und kauft etwas, also ich bin nur die Plattform, nicht der Ver oder Käufer!!! Ergänzung 06.08.2003 12:29: Gar nichts verlange ich, ICH STELLE KOSTENLOS FÜR ALLE LEUTE EINE AUKTIONSPLATTFORM INS INTERNET! UND ICH VERDIENE NICHTS DABEI! Ergänzung 06.08.2003 12:51: Ja das ist mir auch klar,mit der Zeit werde ich natürlich auch verdienen, denn ich muss ja nur die Kunden anlocken, wenn ich einmal 100-200 Mitglieder habe kann ich dann auch eine Gebühr verlangen und vielleicht auch durch den einen oder anderen Banner etwas dabei verdienen! | |
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Artico 04.08.2003 15:37
| Seit August 2002 zählt auch der Handel zu den freien Gewerben.
Freies Gewerbe:
Zur Ausübung müssen nur die allgemeinen Voraussetzungen
EWR-Staatsangehörigkeit,
Volljährigkeit (mindestens 18 J) und
das Nichtvorliegen von Ausschließungsgründen (zB Finanzstrafdelikte, gericht. Verurteilungen)
erfüllt sein sowie eine
Anmeldung bei der zuständigen Gewerbebehörde
erfolgen.
Die Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung besteht
wenn das Jahreseinkommen, in dem keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte enthalten sind, mehr als 6.975 € beträgt oder
wenn das Jahreseinkommen, in dem lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten sind, mehr als 8.720 € beträgt und die nichtlohnsteuerpflichtigen Einkünfte 730 € übersteigen oder
wenn der Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich (Bilanzierung) ermittelt wird oder
wenn man vom Finanzamt dazu aufgefordert wird - die Zusendung der Steuererklärungs- formulare gilt als Aufforderung.<
Das und mehr kann man hier nachlesen (Copyright © 2003 Mag. Edith Prinz): Link: http://www.ep-stb.at/
| Artico 04.08.2003 15:53
| Warum willst Du nicht zuerst versuchen, über eine Auktions- oder Verkaufsinserat-Seite Waren zu verkaufen?
Da siehst Du dann, wie schwierig das ist, obwohl Tausende diese Seiten besuchen.
Wer, glaubst Du, verirrt sich auf Deine Seite?
Bevor Du Dein ganzes Geld in den Sand setzt, probier einfach einiges aus, um Erfahrung zu sammeln und kaufmännisch urteilen zu können.
Eine Dispens zur Gewerbeberechtigung dürfte seitens der Behörde für Dein Vorhaben nicht zu bekommen sein.
| Jenny Gonza 05.08.2003 11:38
| probiers mal aus und wenns wirklich gut läuft dann erst kümmerst dich um gewerbeschein und finanzamt. denn erst wennst richtige gewinne erziehlst, solltest steuer zahlen und wegen dem gewerbe, wird sich in den nächsten jahren noch so viel ändern...verdiene erst mal geld damit
lg jenny
| Jenny Gonza 05.08.2003 15:13
| einem steuerprüfer ist der gewerbeschein wurscht, es kann dich höchstens ein mitbewerber anzeigen und dann kommt vielleicht mal das gewerbeamt und sagt: "du, du das ist aber böse von dir, das machst du mir nicht nochmal!" ich möchte dich nicht überreden, was gesetzloses zu tun, aber in der praxis ist es so einfacher!
lg jenny
| Artico 05.08.2003 15:24
| Was willst Du verkaufen?
Selbstgebrannte CD´s - das ist verboten.
Zigaretten oder Pillen sowieso.
50 ungebrauchte Tonbandkassetten - viel Glück.
Deine alte Gitarre - warum nicht?
Hundert ebay-Verkäufe irgendwelcher unbedenklicher Waren von einer Person interessieren niemand!
Das muß schon riesige Formen annehmen, bis hier überprüft wird.
Dann gibts erst eine Anfrage und Aufforderung, höchstens eine Verwarnung - und bei Deinem Alter ist sowieso nichts zu befürchten.
| Jenny Gonza 06.08.2003 11:37
| vielleicht hilft dir diese überlegung - du bist dann sogenannter provisionsempfänger, oder verlangst du ein fixum von dem leuten, das ist dann auch eine art provision.
lg jenny
| Jenny Gonza 06.08.2003 12:43
| warum willst du dann noch etwas zahlen, für das du nichts bekommst? du würdest jedes jahr für den gewerbeschein ca. 150 € zahlen und sonstige ausgaben auch noch haben, für das, dass du nichts erhältst, sorry, aber so ein gewerbeansuchen, kenne ich nicht.
lg
jenny
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