Artico 02.09.2003 17:55
| Bitte, Sebunarta, Gunnar, beide >>Oberbuchhalter und Personalverrechner erster Sahne<< sollen sich äußern.
Das schreibt sie(?):
Normalerweise ist der Lohnsteuerklassenwechsel gültig mit Beginn des Monats, der auf den Antrag dazu folgt.
Das schreibt er:
der arbeitgeber muss die lohnsteuerklasse dann beachten, wenn ihm die lohnsteuerkarte vorliegt.
Der Arbeitgeber ist also demnach, wenn ich das richtig verstehe, im Irrtum oder auf seinen (kurzfristigen) Vorteil aus!
Ich würde mich beraten lassen...
Diese Antwort wurde als richtig eingestuft!
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