100 Zacks welche Papiere und Urkunden brauche ich zur Heirat
Hallo
Was für Papiere und Urkunden benötigen wir zum Heiraten?
Ich bin Deutscher Staatsbürger.
Meine Verlobte ist in Deutschland geboren hat aber serbich- montenegrische
Staatsbürgerschaft, lebt aber in Deutschland. und hat unbegrenztes
aufenthaltsrecht. Auserdem ist sie geschieden.
Welche Papiere für die Heirat benötigt werden, ist teilweise je nach Herkunftsland des/der Ausländers/Ausländerin und eventuell je nach Standesamt verschieden. Das jeweilige Standesamt erteilt darüber Auskunft.
Für eine Heirat vor einem deutschen Standesamt werden in der Regel jedoch immer folgende Unterlagen verlangt:
Meldebescheinigung (Bescheinigung der Meldebehörde über den derzeitigen Wohnsitz).
Paß oder Paßersatz. Inwieweit ein Paßersatz anerkannt wird, ist teilweise von Standesamt zu Standesamt unterschiedlich.
Geburtsurkunde (mit Stempel der deutschen Botschaft im Heimatland).
"Ehefähigkeitszeugnis" (Ledigkeitsbescheinigung mit Stempel der deutschen Botschaft im Heimatland).
Scheidungen früherer Ehen; Kinder?
Die Urkunden (Stempel) dürfen zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht älter als ein halbes Jahr alt sein und müssen auch in deutscher Übersetzung vorliegen.
Über die endgültige Genehmigung für eine Heirat entscheidet das jeweilige Oberlandesgericht eines Bundeslandes.
Zunehmend ist zu befürchten, dass bei Verdacht auf Scheinehe in Zukunft häufiger und genauer nachgefragt werden wird.
Es existieren Fragebögen mit Fragen wie z.B.:
Welchen Schulabschluss hat ihr Ehepartner?
Wieviel Geschwister hat der Ehepartner?
Namen der Geschwister?
Haben Sie schon gemeinsam Urlaub gemacht?
Wenn ja, wo?
Wann haben Sie sich zur Heirat entschlossen?
Wer hat den Heiratsantrag gemacht?
Auf welcher Etage wohnen Sie?
Wieviel Zimmer hat ihre Wohnung?
Übersetzt müssen alle Dokumente werden, die nicht in deutscher Sprache
abgefasst sind. Es gibt allerdings in vielen (europäischen) Staaten
sogenannte "internationale" Personenstandsurkunden, deren Vordruck 10-sprachig ist.
Diese brauchen nicht übersetzt zu werden. Die Übersetzung muss ein zugelassener Gerichtsdolmetscher anfertigen.
(So ists in Ö, aber sicher auch in D!)
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