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Bereich Region: Österreich

Arbeitsrecht / Urlaubsanspruch bei Selbstkündigung

Tina S
16.07.2004 17:44
100 Zacks
Arbeitsrecht / Urlaubsanspruch bei Selbstkündigung

Ich will in meiner Firma, bei der ich seit 11 Jahren bin, kündigen. Mein Sommerurlaub für august (3Wochen) wurde bewilligt und ich will ihn auch antreten. Wenn ich Ende Juli mit Kündigungsfrist per Ende August kündigen würde, könnte man mir dann den Urlaub verweigern, da ich ich eigentlich nur 5 Tage Anspruch habe ? (Eintrittsdatum 1.4., davor bereits 3 Tage vom Jahresurlaub verkonsumiert!).

Bitte dringend um Info bzw. um Rat, wie ich vorgehen soll. Ist es besser, wenn ich normal meinen Urlaub antrete und während des Urlaubes schriftlich am 15.8. zum 15.9. kündige oder überhaupt erst nach Rückkehr aus dem Urlaub am 31.8. zum 30.9. Ich verlier ja auch finanziell einiges, oder?

Bitte um Rasche Info

PS.: Österreichisches Arbeitsrecht !!!

Ergänzung 19.07.2004 18:41: Ihr habt beide leider den gleichen denkfehler. Mein Anspruch bei Kündigung am 31.7. zum 31.8. ist erst 5/12, also 10 Tage abzüglich 3 verbrauchter, bleiben 7 über (Urlaubsanspruch jeweils ab Eintrittsdatum !!!! also ab 1.4. (Eintritt 1.4.1993)und nicht ab 1.1.! Wenn ich mir vorstellen könnte, dass mir die Firma den Urlaub schenkt hätte ich kein Problem. Aber die haben niemand, der so kurzfristig meine Arbeit machen kann. Und wenn ich dann noch dazu die letzten 3 von 4 Wochen auf Urlaub bin stehen die recht blöd da. Die Grundfrage ist, müssen sie mir den bereits bewilligten Urlaub gewähren. Aber heute hab ich erfahren, dass sogar Betriebsräte und Leute von der Arbeiterkammer uneinig sind. Vielleicht findet irgendwer eine Stelle in einem Angestelltengesetz oder sowas.

Ergänzung 21.07.2004 17:24: Hab jetzt die richtige Info bekommen. Da ich per 31.7. nur 7 Tage Anspruch habe kann mir die Firma alles, was darüber hinausgeht, verwehren. Weil wenn der komplette Urlaub verbraucht ist kann man mir bei der Abrechnung auch nichts abziehen (Urlaubsgeld wird nur aliquot bezahlt, es sei denn, man hat schon den ganzen Urlaub verbraucht)

Ergänzung 21.07.2004 17:25: PS.: Somit ist Jenny's Antwort grundsätzlich richtig! Du kriegst meine Zacks


Steffen Hübner
17.07.2004 21:42
Wie groß ist die Firma? Habt ihr keinen Betriebsrat oder Vertrauensmann den du fragen kannst? Oder mal bei der Gewerkschaft anrufen, die wissen so etwas auch.

Gruß Steffen


gunnar
18.07.2004 23:11
deine angaben widersprechen sich. einerseits arbeitest du seit 11 jahren für die firma, andererseits sprichst du vom eintrittsdatum 1.4.!

wenn du wirklich seit 11 jahren in der firma arbeitest, ist es egal, ob du am 1.4.93 oder erst am 1.11.93 eingetreten bist. dir steht dein resturlaub aus 2003 und für 2004 der zeitanteilige jahresurlaub (bei kündigung zum 30.09.2004 also 3/4 des tariflich vereinbarten jahresurlaubs) zu.

wenn du zum zeitpunkt der kündigung mehr urlaub verbraucht hast, als dir zusteht, wird sich dein arbeitgeber an dir dadurch schadlos halten, als du entweder die zu unrecht in anspruch genommenen urlaubstage durch überstunden reinarbeiten musst, oder sie als unbezahlter urlaub gewertet werden und du entsprechend weniger gehalt bekommst!


Jenny Gonza
19.07.2004 12:06
dein eintrittsdatum ist der 1.4. neuer urlaubsanspruch bei einer 6-tagewoche 30 tage bei einer 5-tagewoche 25 tage, 3 tage hast du schon konsumiert. so hätteset du mit austritt ende august bei 30 tagen abzügl. der 3 tage noch 9,5 und bei 25 tagen abzügl. der 3 tage 7 tage.
ich würde mit deinem arbeitgeber vorher darüber sprechen, vielleicht schenkt er dir den urlaub, da er froh ist ihn nicht auszahlen zu müssen, wenn du nicht den urlaub antritts.

lg jenny
Diese Antwort wurde als richtig eingestuft!


Jenny Gonza
21.07.2004 17:35
danke für die zacks!

lg jenny


 
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