 | Ich will in meiner Firma, bei der ich seit 11 Jahren bin, kündigen. Mein Sommerurlaub für august (3Wochen) wurde bewilligt und ich will ihn auch antreten. Wenn ich Ende Juli mit Kündigungsfrist per Ende August kündigen würde, könnte man mir dann den Urlaub verweigern, da ich ich eigentlich nur 5 Tage Anspruch habe ? (Eintrittsdatum 1.4., davor bereits 3 Tage vom Jahresurlaub verkonsumiert!).
Bitte dringend um Info bzw. um Rat, wie ich vorgehen soll. Ist es besser, wenn ich normal meinen Urlaub antrete und während des Urlaubes schriftlich am 15.8. zum 15.9. kündige oder überhaupt erst nach Rückkehr aus dem Urlaub am 31.8. zum 30.9. Ich verlier ja auch finanziell einiges, oder?
Bitte um Rasche Info
PS.: Österreichisches Arbeitsrecht !!!
Ergänzung 19.07.2004 18:41: Ihr habt beide leider den gleichen denkfehler. Mein Anspruch bei Kündigung am 31.7. zum 31.8. ist erst 5/12, also 10 Tage abzüglich 3 verbrauchter, bleiben 7 über (Urlaubsanspruch jeweils ab Eintrittsdatum !!!! also ab 1.4. (Eintritt 1.4.1993)und nicht ab 1.1.! Wenn ich mir vorstellen könnte, dass mir die Firma den Urlaub schenkt hätte ich kein Problem. Aber die haben niemand, der so kurzfristig meine Arbeit machen kann. Und wenn ich dann noch dazu die letzten 3 von 4 Wochen auf Urlaub bin stehen die recht blöd da. Die Grundfrage ist, müssen sie mir den bereits bewilligten Urlaub gewähren. Aber heute hab ich erfahren, dass sogar Betriebsräte und Leute von der Arbeiterkammer uneinig sind. Vielleicht findet irgendwer eine Stelle in einem Angestelltengesetz oder sowas. Ergänzung 21.07.2004 17:24: Hab jetzt die richtige Info bekommen. Da ich per 31.7. nur 7 Tage Anspruch habe kann mir die Firma alles, was darüber hinausgeht, verwehren. Weil wenn der komplette Urlaub verbraucht ist kann man mir bei der Abrechnung auch nichts abziehen (Urlaubsgeld wird nur aliquot bezahlt, es sei denn, man hat schon den ganzen Urlaub verbraucht)
Ergänzung 21.07.2004 17:25: PS.: Somit ist Jenny's Antwort grundsätzlich richtig! Du kriegst meine Zacks |