Entweder du machst es wie Jenny es dir gesagt hat mit dr Herold CD (bei der alten konnte man es,nur aus Datenschutzgründen kann man es glaub ich bei der neuen nicht,nur in Deutschland),googelst eben (was zimlich erfollos ist),oder du rufst einfach beide Nummern an und schaust dann ganz einfach welche die richtige ist ;-)
Die Deutsche Telekom ist verpflichtet, die Datensätze der Telefonteilnehmer anderen Firmen, die Auskunftsysteme betreiben, zu verkaufen. Nach § 11, Abs. 5 der Telekommunikationsdienstunternehmen-Datenschutzverordnung ist es diesen jedoch nicht gestattet, eine Rückwärtssuche in die Software mit aufzunehmen. Sie dürfen also keine Möglichkeit einbauen, Teilnehmer anhand ihrer Telefonnummer zu identifizieren.
Diese Lücke versuchen einige Anbieter zu füllen, indem sie Zusatzprogramme offerieren, die im Zusammenhang mit Telefon-CDs die Rückwärtssuche ermöglichen. Solche Ergänzungen sind zum Beispiel die Programme "Rufident" für die Telefon-CD der Firma Klicktel oder "Reverz" für das Produkt D-Info. Sie werden vornehmlich aus der Schweiz von einer Baseler Firma vertrieben.
Zwar war es bereits in der Vergangenheit möglich zu Telefonnummern die passenden Namen und Adressen herauszufinden, allerdings beschränkte sich dieser Service auf kostenpflichtige Hotlines oder Software. Nun ist die so genannte „Reverse-Suche“ jedoch bequem über das Internet möglich.
Über das Telekommunikationsverzeichnis dasoertliche.de ist die Rückwärtssuche für Telefonnummern ab sofort für jedermann kostenlos möglich. Wenn der gesuchte Teilnehmer der neuen Funktion nicht widersprochen hat, wird dem Nutzer sowohl der Name als auch die passende Anschrift gezeigt. Eine Gesetzesänderung im Sommer dieses Jahres ermöglicht die neue Rückwärtssuche. „Das Örtliche“ ließ zum neuen Service folgendes verlauten: „Die Rückwärtssuche eignet sich beispielsweise für die Ermittlung unbekannter Anrufer, die Kontrolle der Telefonrechnung oder natürlich wenn man sich wieder einmal eine Telefonnummer aufgeschrieben hat, der zugehörige Name aber nicht mehr lesbar ist.“
Anm.: Offensichtlich ist die gar nicht so alte Verordnung nicht mehr gültig!
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