 | ich bin 20, hab vor einem halben jahr die htl in braunau abgeschlossen,
bin danach 2 monate ins krankenhaus, seither noch immer in psychischer
behandlung, aber arbeitssuchend,
mein vater hat vor 2 monaten die zahlung von den alimenten von sich aus
beendet, habe ich das recht diese 2 monate nach zu fordern und für weitere
zeit, bis ich zu arbeiten beginne unterhaltszahlung zu fordern?
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