Ich mach zur Zeit ne ausbildung und arbeite möchte nebenbei an wochenenden
nen zweitjob antreten.wo ich knapp 850 euro verdienen würde.Muss ich da
die Lohnsteuerkarte Klasse6 abgebe,oder gibts eine andre Möglichkeit.Und
wie hoch wären meine Abzüge bei LOhnsteuerklasse 6?
1.) klär das 2. arbeitsverhältnis mit deinem arbeitgeber ab, ob der damit einverstanden ist! Dein Arbeitgeber-Ausbilder hat sicherlich kein Interesse dran, dich durch die Lehrzeit zu schleifen und anschließend vergeigst du die prüfungen, weil du während der regulären arbeitszeit ständig übermüdet warst und in der eigentlich arbeitsfreien zeit dich nicht erholen konntest, weil du da für deinen 2. job gearbeitet hast.
2. bei nichtselbstständiger tätigkeit in einem 2. arbeitsverhältnis musst du eine 2. lohnsteuerkarte abgeben (steuerklasse 6).
Eine Pauschalierung der Lohnsteuer (25 % bei Verzicht der Vorlage der Lohnsteuerkarte) gemäß § 40a EStG http://www.steuernetz.de/gesetze/estg04/p40a.html kommt wahrscheinlich aufgrund des hohen und regelmäßigen Zweitverdienstes nicht in Betracht. Ggf. weiß aber Dein 2. Arbeitgeber mehr.
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