meine Mitgliedschaft wurde zum 01.Okt. 2002 auf unbestimmte Zeit, mit einer Laufzeit von 36 zahlaktiven Monaten geschlossen. Mit einer Frist von 1 Monat kann zum 28.02. und 30.09. gekündigt werden. Ich weiß, dass nur ein gestellter Termin unzulässig wäre - sind zwei denn auch unzulässig??
Ich trainierte nur ein Jahr aktiv und zahlte zwei weitere umsonst (wg. Schwangerschaft & Kinderbetreuung). Nun wollte ich nach den drei Jahren zum Okt. dieses Jahres kündigen.
Die Kündigung ging dort am 21.07. ein und man bestätigt mir nun die Kündigung fristgerecht zum 31.12.05! Wie kann das sein? Ich war doch mit mehr als einem Monat vor dem 30.09. früh genug dran mit der Kündigung? Oder vertu ich mich irgendwo?
Bevor ich dort meckere, wüsste ich gerne, ob ich mit meiner Rechnung im Recht bin...
Schreiben Sie noch einen Brief, in dem Sie auf die fristgerechte vertragsgemäße Kündigung hinweisen und diese als Kopie nochmals beifügen:
>Sie erhielten von mir am xxx mein laut Vertragstext fristgerechtes Kündigungsschreiben zum im Vertrag vereinbarten Kündigungstermin 30.9.2005, dessen Erhalt Sie mir mit Schreiben vom xxx bestätigten. Zur Information lege ich Ihnen mein Kündigungsschreiben nochmals als Kopie bei.
MfG...
UND DANN ZAHLEN SIE NICHTS MEHR !!!
Die haben Sie ohnehin schon ausgenommen wie eine Weihnachtsgans - jetzt glauben die, das geht munter so weiter!
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