100 Zacks Feststellung des Einheitswerts in Deutschland
Ich habe in Deutschland (Niedersachsen)ein Einfamilienhaus mit Garage gebaut. Das Finanzamt möchte das ich die Erklärung zur Feststellung des Einheitswerts ausfülle. Was muß ich beachten beim Ausfüllen, damit die zuzahlende Grundsteuer möglichst gering ausfällt ?
Der Einheitswert für Einfamilienhäuser bemisst sich nach dem Jahresmietwert auf der Basis von 1964, also z.b. 100 m² Wohnfläche x 2,50 DM/m² Miete x 12; für die Garage wird noch mal ein Zuschlag angesetzt.
Wenn die Garage (im Gegensatz zu Deinem Haus) erst heuer fertig geworden ist, dann wird der Einheitswert zum 01.01.2006 ohne Garage ermittelt.
Nach Fertigstellung der Garage wird der Einheitswert neu berechnet; allerdings wird der Bescheid nur geändert, wenn gewisse Grenzen überschritten sind; der Wertzuwachs bei Erstellung von nur 1 Garage ist so gering, dass keine Wertfortschreibung gemacht wird.
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