100 Zacks wie hoch ist der Pflichtanteil beim Erbe
Hallo,
mein Vater hat sein Testament verfasst. Hierbei soll der jüngste Bruder
das Haus und das Bargeld erben im Wert von insg. ca. 130.000,- Euro. Wir
sind 5 Kinder. Ein Bruder hat bereits einen Anteil erhalten, soll heissen,
das laut Testament nur noch 4 Kinder berücksichtigt werden.
Wir 3 Kinder sollen jeder 5.000,- Euro erhalten und der jüngste Bruder das
Haus und das Bargeld.
Steht uns Kinder als gesetzlicher Pflichtanteil (Gesetz in Deutschland)
nicht mehr zu?
Vorab vielen herzlichen Dank für die Antwort.
MfG
Norbert
Euer Vater hat Euch also (fast) enterbt. (Ist seine Ehefrau schon verstorben? Sonst wäre sie auch noch pflichtteilsberechtigt!).
Aber den Pflichtteil kann er Euch (und auch dem bereits ausbezahlten Bruder*) nicht absprechen. Dieser beträgt die Hälfte des Wertes der Erbmasse.
*Vorausgesetzt, dieser Bruder hat auf seinen Pflichtanteil nicht für das Linsengericht 5.000 € verzichtet.
Kannst deinem erbberechtigten Bruder ja schon mal ankündigen, dass er sparen muss, um am Todestag Deines Vaters die notwendigen Kröten (130.000 x 1/2 = 65.000 €, davon je 1/5 für Dich und Deine Geschwister) beieinander zu haben, um seine Geschwister auszuzahlen.
Wenn Sie beim Anmelden eine Securicode-Zugangsberechtigung in Ihrem Browser speichern lassen, so wird die nächste Anmeldung automatisiert bzw. vereinfacht ("Autologin").