Aktuell 08.12.2003 (Archiv)
Was kontrollieren die neuen Mautaufsichtsorgane?
Bisher durften nur Polizei und Gendarmerie die Maut überprüfen. Seit Dezember dürfen dies auch die neuen Mautaufsichtsorgane der ASFINAG, ab Jänner 2004 zusätzlich auch bei Pkw.Die Kompetenzen der vereidigten Aufsichtsorgane treten schrittweise in Kraft: Sei Dezember dürfen stehende Fahrzeuge auf Autobahnraststätten und -parkplätzen nach einer gültigen Vignette überprüft werden. Die Kompetenzen werden ab Jänner 2004 erweitert, denn ab diesem Zeitpunkt dürfen die Kontrollore auch fahrende Pkw anhalten und überprüfen. Laut ASFINAG wird primär die Lkw-Maut kontrolliert und in zweiter Linie stehende Pkw.
Was dürfen die neuen Aufsichtsorgane:
- Auf Autobahnparkplätzen -raststätten geparkte Autos auf Vignette prüfen
- Bei stehendem Auto Zahlscheine hinterlegen
- Fahrende Pkw anhalten und von den Lenkern einen Identitätsausweis und Zulassung verlangen
- Ersatzmaut von 120 Euro verlangen und kassieren
- Wenn Strafverfolgung bzw. -vollstreckung unmöglich ist Polizei anfordern. Den Autofahrer mit anbringen von Radklammern am Weiterfahren hindern bis die Polizei eintrifft
- Auf den Sondermautstrecken A9-A11, A13 und S16 dürfen die Fahrzeugpapiere eingesehen werden um die Mautkategorien fest zu stellen. Es können dann jene Mautkarten eingezogen werden für die das Fahrzeug nicht berechtig ist.
Was dürfen die neuen Aufsichtsorgane nicht (nur bei Lkw):
- Wenn vorläufige Sicherheitsleistungen nicht bezahlt werden können Fahrzeugschlüssel und Papiere abnehmen
- Fahrzeug an einem geeigneten Ort abstellen
- Fahrzeug beschlagnahmen
Die Autofahrer haben das Recht von den ASFINAG-Mautaufsichtsorganen einen Lichtbildausweis mit Name und Dienstnummer zu verlangen. Ab sofort sind 100 Kontrollore im Einsatz.
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