Aktuell 11.08.2004 (Archiv)
Handy-Verbot mit Schlupflöchern
Das Telefonieren mit einem Handy ohne Freisprechanlage während der Autofahrt ist in Österreich seit mittlerweile fünf Jahren verboten.Aufgrund von rechtlichen Lücken dürfen allerdings Fiaker, Radler oder Lenker von Straßenputzmaschinen immer noch ohne Freisprechanlage telefonieren, da sie von ihrer Bauart her nicht schneller als 10 Kilometer pro Stunde fahren können. Dazu zählen auch Transportkarren, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger-Arbeitsmaschinen und Sonderkraftfahrzeuge.
Auch Ralley-Fahrer bzw. Kraftfahrzeuge, die bei einer kraftfahrsportlichen Veranstaltung und ihren Trainingsfahrten auf einer für den übrigen Verkehr gesperrten Straße verwendet werden, sind vom Handyverbot ausgeschlossen. Für Radler, Fiakerführer oder Scooterfahrer gilt das generelle Handy-Verbot zwar auch nicht, dafür aber die Grundsatzbestimmung des § 58 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO).
Diese besagt, dass ein Fahrzeug nur dann gelenkt werden kann, wenn sich der Fahrer in einer geistigen und körperlichen Verfassung befindet, in der er das Fahrzeug sicher beherrscht. Würde das Telefonieren beim Lenken dazu führen, dass das Fahrzeug nicht sicher beherrscht werden kann, wäre es somit verboten.
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