Journal.at   20.4.2024 04:10    |    Benutzerkonto
contator.net » Business » Journal.at » Aktuelles » Kurzmeldungen  
 

Wir brauchen Cookies, siehe unsere Datenschutzerklärung.















Neueste Artikel

Eigenlob und EmojisWegweiser...
Raucher kosten Milliarden!
Inflation durch Klimawandel
Amerikaner weiter demokratisch
Auf Mallorca wohnen im eigenen Haus
Business-Kombi: Passat kommt neuWegweiser...
Nachrichten und QualitätsstudieWegweiser...
Wasserstoff als Energiequelle
Unwirtschaftliche IntelligenzWegweiser...
Frauen in FührungWegweiser...
mehr...








UGC-Video-Werbung im Trend


Aktuelle Highlights

BMW X3 2024


 
Journal.at Kurzmeldungen
Recht & Steuer  05.12.2011 (Archiv)

Geschenk oder Bestechung

Weihnachten naht und viele Unternehmer verschicken in den nächsten Tagen wieder Geschenke auch an Geschäftspartner. Was nach einer harmlosen Sache klingt, kann sowohl den Beschenkten als auch den Absender in Bedrängnis bringen.

Denn die Grenze zwischen einer kleinen - oder auch großzügigeren - Aufmerksamkeit und versuchter Bestechung ist fließend. 'Es gibt keine genauen gesetzlichen Vorgaben, ab wann ein Geschenk als Bestechung gilt', sagt Walter Schlegel, Compliance-Experte vom TÜV.

Bestechlichkeit und Bestechung sind auch im Geschäftsverkehr verboten. Im schlimmsten Fall droht nicht nur der Jobverlust, sondern sogar eine Freiheitsstrafe. 'Gerade im Zuge der zunehmenden Bedeutung von Compliance werden die Unternehmen vorsichtiger', unterstreicht Schlegel. Viele Unternehmer seien daher verunsichert, was sie zu Weihnachten überhaupt noch schenken oder annehmen dürfen. Grundsätzlich gilt: Geschenke sind in der Regel unproblematisch, sofern sie sich im üblichen Rahmen bewegen.

'Natürlich wird man zum Beispiel den Geschäftsführer eines Unternehmens anlässlich einer Weihnachtsfeier nicht in die Frittenbude einladen, sondern in ein Restaurant', erklärt Schlegel. Erhalten beispielsweise alle Mitarbeiter eine Flasche Wein, muss in der Regel niemand Konsequenzen fürchten. Anders sieht es aus, wenn zum Beispiel nur der Entscheider ein Geschenk bekommt und der Absender erwartet, künftig bevorzugt behandelt zu werden. Bei teuren Präsenten wie einer Reise oder gar Bargeld ist Vorsicht geboten. 'Im Zweifel sollte man solche Geschenke dankend ablehnen oder zurückgeben', rät der Experte. Bei Geschäftsbeziehungen mit dem Ausland sollte man ebenso Vorsicht walten lassen. 'Großbritannien und die USA haben Gesetze beschlossen, die auch eine Strafverfolgung im Ausland ermöglichen', warnt Schlegel.

Für Unternehmen empfiehlt es sich, klare interne Regeln aufzustellen, was erlaubt ist und was nicht. Denkbar ist etwa, eine Obergrenze für Weihnachtspräsente einzuführen, etwa bis zu zehn Euro. Bei teureren Geschenken oder solchen, deren Wert sich nicht eindeutig ermitteln lässt, sollte der Mitarbeiter Rücksprache mit seinem Vorgesetzten halten. 'Das schafft Transparenz und vermeidet den Anschein der Käuflichkeit', betont Schlegel. Eine weitere Maßnahme ist, die Regeln arbeitsrechtlich verbindlich einzuführen. 'Die Mitarbeiter müssen darüber unterrichtet und das Thema soll in Schulungen aktiv behandelt werden. So kann sich niemand herausreden, dass er nichts von den Compliance-Bestimmungen gewusst hat', empfiehlt der Fachmann abschließend.

pte/red

Ihre Meinung dazu? Schreiben Sie hier!

#Bestechung #Gesetz #Geschenke #Mitarbeiter #Korruption



Newsticker per eMail oder RSS/Feed!

Auch interessant!
Weniger Weihnachtsfeiern?
2015 sind immer weniger Unternehmen daran interessiert, Weihnachtsfeiern für ihre Angestellten zu veranst...

Korruption mit System
Eigentlich wurde die Behörde rund um Walter Geyer gegen die Korruption in Österreich eingesetzt. Und nun ...

Rückkehr des Kick-Back
Google hat Provisionen für Vermittler von Werbung bei den Textanzeigen gestrichen. Agenturen werden dort ...

Forum: Ihre Meinung dazu!

[AufZack Talk] [Forum]     
Ins Forum dazu posten...
Betreff/Beitrag:

   






Top Klicks | Thema Recht & Steuer | Archiv

 
 

 


GTI Fanfest 2024


AMG GT 43 Coupe


Altblechliebe 4.0


Taycan mit 1100 PS


Porsche Taycan 2024


Aston Martin Vantage


Ist die Domain frei?


Renault Scenic Electric

Aktuell aus den Magazinen:
 4 Mio. im Lotto 6 aus 45 Vierfachjackpot am Sonntag
 EV5 Kia zeigt das SUV in Europa
 2,8 Mio. warten Dreifackjackpot in Österreich
 Menschenrechte Missbrauch im Namen des Klimas?
 Vierfachjackpot 4,5 Mio. im Topf im Lotto in Österreich

contator.net im Überblick:
 Webnews  WebWizard | Bundesland.at | Wien-Tipp.at | NewsTicker
 Business  Journal.at | Anfrage.net | plex | Seminar.At | BizTipp
 Auto  Auto.At | TunerAuto.At | OldtimerAuto.At | AutoTalk.At | AutoGuide.At | AutoBiz.At
 Freizeit  Style.at | Famili.at | Kinofilm.at | Musical.at | heavy.at | grlz | WitzBold | Advent.At
 Shopping  anna | Shoppingcity.at | SchatzWelt Gewinnspiele | Prozente.net Gutscheine
 Community  AufZack! | Flirtparty | Player | Schmuddelecke

Rechtliches
Copyright © 2024    Impressum    Datenschutz    Kontakt    Sitemap    Wir gendern richtig!
Tripple