30.09.1998 (Archiv)
Bincancel - Gerichtsstreit?
In Österreich haben Gerichte wohl zu wenig zu tun. Zumindest finden es manche Leute als sinnvoll, einen 'Cancel' in einer Newsgroup per Anzeige zu verbieten.Der Vorfall ereignete sich in at.blackbox.zivildienst, wo ein Schreiber einer Antwort auf eine Nachricht nicht normalen Text sondern ein RTF-File gesendet hatte. RTF ist ein Dateiformat, das wie etwa Word-DOC-Dateien auch, Texte formatiert abspeichern kann.
Die österreichischen Newsgroups erlauben solche Binärdateien im Usenet jedoch nicht. Es herrscht allgemeiner Konsens, daß nur allgemein lesbare Textinformation (zu dem zählt RTF oder HTML-Text jedenfalls nicht) geschrieben werden darf. Seit kurzer Zeit gibt es glücklicherweise auch Wächter, die alle Verstöße gegen diese Regel, durch Löschung der Artikel ahnden.
Irgendjemand hat das jedoch nicht eingesehen und möchte diese Bincancels durch ein Gerichtsurteil verbieten. Es wurde Anzeige gegen denjenigen erhoben, der den Artikel entfernen ließ.
Man sollte annehmen, daß allgemein klar ist, daß Gerichte in Österreich genug zu tun haben. Außerdem ist dort sicher nicht die Stelle zu finden, die sich in technischen Belangen, die das Internet betreffen, das nötige Know-How vorhanden ist. Außerdem hat das Internet eine enorme Selbstregulierungsfunktion, die der Verfasser der Anzeige nicht anerkennen zu scheint.
Es zeigt sich wieder einmal, daß Einzelpersonen, die neu im Internet sind, voreilig agieren und damit großen Schaden anrichten können. Es wird Zeit dafür, Benutzer nur mehr dann aktiv im Netz agieren zu lassen, wenn sie eine mehrmonatige Probezeit nur lesend im Netz verbracht haben. Ob das hilft, das Netz wieder Gemeinde werden zu lassen?
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