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Aktuelles  10.06.2018 (Archiv)

Facebook-Seiten erst nach Login sichtbar machen

Im aktuellen Fall des EUGH-Urteils, wonach viele Seitenbetreiber ein Risiko aufgrund der laschen Handhabe von Facebook in Datenschutzfragen übertragen bekommen haben, zeichnet sich eine Lösung ab.

So dürfte das Problem ja vorwiegend dadurch entstanden sein, dass Facebook für das Gesetz nicht greifbar war und gleichzeitig auch bei Nicht-Usern der Plattform personenbezogene Daten erhoben hat. Erst dadurch wurden stellvertretend die Seitenbetreiber ins Zentrum der rechtlichen Haftung gestellt.

Ob es wirklich erforderlich ist, die Seite in Facebook deshalb zu schließen, ist ohnehin fraglich: Facebook ist ja mittlerweile vom Gesetz in Europa zu erreichen - in Irland oder an den Standorten der Vertretungen des Konzern. Der ersatzweise herangezogene Betreiber von Seiten ist damit eigentlich nicht mehr erforderlich, der Zugriff auf diesen eher unwahrscheinlich.

Und auch der kann sich halbwegs absichern, indem er nur noch Usern, die den Facebook-Nutzungsbedingungen zugestimmt haben, Zugriff auf seine Seite in Facebook gewährt. Dadurch fallen auch die meisten Gründe weg, die eine rechtliche Auseinandersetzung rechtfertigen dürften. Wie das funktioniert, ist einfach: Gibt man in den Einstellungen einer Seite ein Mindestalter vor oder schließt man ein Land aus, so braucht Facebook Login-Daten für diese Einschränkung. Ab diesem Zeitpunkt ist eine Seite nicht mehr ohne Login von Facebook erreichbar und in Google nicht mehr auffindbar.

Von den restlichen Aufgaben sind die Betreiber natürlich nicht befreit, so darf der Link zu Impressum und Datenschutzerklärung nicht fehlen. Da Seiten hinter Login aber nicht mehr so einfach per Crawler zu finden sind, dürfte die Abmahnindustrie kein lohnendes Ziel mehr vorfinden - der Großteil des Risikos ist auch aus dieser Hinsicht durch die Sperre mit Login bereits weg.

Ihre Meinung dazu? Schreiben Sie hier!

#EUGH #Datenschutz #Facebook #Seiten #Haftung #Risiko



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