19.08.2001 (Archiv)
Effizient beschweren - Tipps der Europäischen Reiseversicherung
Die Europäische Reiseversicherung, größter heimischer Reiseversicherer gibt Tipps für´s richtige Beschweren. Dr. Martin Sturzlbaum, Vorstandssprecher der Europäischen Reiseversicherung: 'Ich empfehle, dass man Beschwerden nach Möglichkeit noch während des Urlaubs, vor Ort bei der Reiseleitung deponiert und so dem Reiseveranstalter die Möglichkeit gibt, Mängel während der Reise zu beseitigen'. Falls in den Ferien keine Abhilfe möglich ist rät die Europäische Reiseversicherung sich unmittelbar nach Rückkunft zu Hause mit dem Reisebüro, in dem man die Reise gebucht hat, in Verbindung zu setzen. Der Beschwerdebrief sollte sachlich formuliert sein. Man darf und soll auch Positives darin erwähnen.
Folgende Angaben, am besten in Tabellenform, soll der kurz gehaltene
Beschwerdebrief unbedingt beinhalten:
- Namen (Vor- und Nachnamen) der gemeinsam reisenden Personen
- Abreisedatum
- Abflughafen
- Fluglinie, Flugnummer
- Reiseland/ Reiseziel
- Name und Adresse (Ort) der Unterkunft
- Art der gebuchten Reise (z.B. Badeurlaub, Rundreise, Nur Flug,....)
- Reiseveranstalter (sofern Reiseveranstalter und Reisebüro nicht ident sind)
- Name und Adresse des Reisebüros (wichtig, wenn man in einem Reisebüro
gebucht hat, das Filialen hat)
- Beschwerdegrund
- Welche Schritte zur Abhilfe wurden bereits vor Ort gesetzt (z.B. Reiseleitung kontaktiert) und wie war die Reaktion darauf.
- Termin für Stellungnahme bzw. Zwischenbescheid angeben. Man sollte ca.
drei Wochen Zeit dafür geben. (Zu Ferienende ist für die Beschwerdeabteilungen der Reiseveranstalter Hochsaison). (20/08/01)
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