27.08.2001 (Archiv)
3M: Erhöhte Anforderungen an Partikelmasken
In der europäischen Norm EN149 sind die Anforderungen an partikel-filtrierende Halbmasken (Einweg-Staubmasken) festgelegt.
Die Revision 2001 hat die Anforderungen massiv gesteigert. Sämtliche Einweg-Staubmasken, welche die Zulassung nach EN149:2001 erhalten möchten, müssen neu die Prüfkriterien gegen feste und flüssige Aerosole erfüllen. Somit entfallen die bisherigen Unterteilungen „S“ (gegen feste Partikel) und „SL“ (gegen feste Partikel und flüssige Aerosole). Es bleiben nur noch die Schutzstufen FFP1, FFP2, und FFP3. Die Wahl der richtigen Schutzstufe wird dadurch wesentlich vereinfacht.
Im Hinblick auf die neuen Leistungsanforderungen entwickelte 3M das neue Filtermaterial 3MTM Advanced Electret Material. Diese Filtertechnologie verbindet die Vorteile eines mechanischen und elektronischen Filters: höhere Leistung bei gleichzeitig verringertem Atemwiderstand. Das Filtermaterial ist dünner als das für die meisten herkömmlichen Atemschutzmasken. Es bietet erhöhte Filterleistung ohne zusätzliche Filtermaterialschichten, welche den Komfort beeinträchtigen würden.
Alle 3M Partikelmasken erfüllen die Anforderungen der EN149:2001. Ab Herbst 2001 werden die 3M Atemschutzmasken mit der neuen Kennzeichnung ausgeliefert. (28/08/01)
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