Anhang zur Dienstordnung - Dienstfreistellung in bestimmten FällenKrankheitsfall:
Krankheit ist keine Entschuldigung. Auch ein Attest Ihres Arztes ist kein
Beweis, denn wenn Sie in der Lage wären den Arzt aufzusuchen, hätten Sie
auch zur Arbeit kommen können.
Todesfall in der Familie:
Wird nicht entschuldigt. Für den Verstorbenen können Sie nichts mehr tun und
jemand anders kann genauso gut die notwendigen Maßnahmen treffen. Wenn Sie
die Beerdigung auf den späten Nachmittag legen, geben wir Ihnen eine halbe
Stunde früher frei, vorausgesetzt, Sie sind mit Ihrer Arbeit fertig.
Eigener Todesfall:
Hier können Sie mit unserem Verständnis rechnen, wenn
a) Sie uns 2 Wochen vor Ihrem Ableben informieren, damit wir
rechtzeitig eine neue Arbeitskraft einstellen können.
b) Sie spätestens bis 8 Uhr morgens anrufen, damit wir entsprechende
Maßnahmen einleiten können.
c) Ihre Unterschrift und die Ihres behandelnden Arztes vorlegen, dass
Sie verstorben sind. Liegt eine der beiden Unterschriften nicht vor, werden
Ihnen die Fehlstunden vom Jahresurlaub abgezogen.
Operation:
Chirurgische Eingriffe sind an unseren Arbeitskräften untersagt. Wir haben
Sie so eingestellt wie Sie sind. Die Entfernung oder Veränderung eines
Teiles von Ihnen verstößt gegen den geltenden Arbeitsvertrag.
Silberne oder Goldene Hochzeit:
Für derartige Anlässe kann keine Freistellung gewährt werden. Wenn Sie 25
oder gar 50 Jahre mit dem gleichen Menschen verheiratet sind, seien Sie
froh, wenn Sie zur Arbeit gehen dürfen...
Geburtstag:
Das Sie geboren wurden, ist sicher nicht Ihr Verdienst. Darum sehen wir
keine Veranlassung, Ihnen in solchen Fällen eine Freistellung zu gewähren.
Geburt eines Kindes:
Für derartige Fehltritte unserer Angestellten ist natürlich keine
Freistellung vorgesehen. Sie hatten ja schon Ihren Spaß...
Ihr Arbeitgeber
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