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Aktuelles  22.01.2007 (Archiv)

Prüfpflicht und Foren-Haftung

Zuletzt war der OGH in Österreich mit der Frage befasst, inwieweit die Betreiber von Foren im Internet für die Inhalte haften, ob Pflicht zur Prüfung besteht und Unterlassungsanspruch vorhanden ist. Nun gibt es ein Ergebnis!

Zunächst hat es so ausgesehen, als würde Österreich sich wieder einmal durch eine Rechtssprechung auszeichnen, welche wenig Zeitgemäß ist. Das Landesgericht Feldkirch hätte so die Foren-Welt im Internet ins Nirvana katapultiert - freie und schnelle Meinungsäußerung im Web ist schließlich nicht möglich, wenn jeder Beitrag vom Betreiber kontrolliert werden muss. Wer hat schon eine Rechtsabteilung?

Das OGH stellte nun fest, dass Beiträge von Nutzern nicht die Meinung des Betreibers widergeben (6 Ob 178/04a). Foren dienen der Kommunikation und erlauben freie Meinungsäußerung.

Eine Vorabkontrolle laufe dem zuwider und ist daher nicht erforderlich. Der Anbieter des Forums darf aber weder Äußerungen provozieren, noch den Inhalt der Beiträge als eigene Meinungen darstellen.

Inhalte in Foren müssen durch die Anbieter aber überwacht werden, bei Verletzung Rechter Dritter müssen Beiträge gelöscht werden. Bei Meldung solcher Fälle muss ebenfalls eingeschritten werden - weitere Beiträge zu dem Thema erfordern erhöhte Aufmerksamkeit, da davon auszugehen ist, dass hier nachfolgende Beiträge ähnlichen Inhalts folgen können.

Unterlassungsanspruch besteht dann auch für den Geschädigten, wie in dem vorliegenden Fall, der ans OGH ging. Hier wäre eine Kontrolle nachfolgender Postings notwendig gewesen, nachdem das erste korrekt entfernt wurde.

Entscheidung des OGH

Generell gilt, dass alle Betreiber von Websites Foren beobachten sollten und notfalls einschreiten müssen. Eine wöchentliche Kontrolle der Postings gilt als zu wenig, eine Vorabkontrolle ist aber nicht erforderlich. Und wenn einmal eine Löschung eines Postings notwendig wird, sollten nachfolgende Postings zu dem Thema und Inhalt noch genauer betrachtet werden, als üblich.

Ihre Meinung dazu? Schreiben Sie hier!



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