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Aktuelles  01.02.2007 (Archiv)

Deutsches Recht für Österreich?

Das neue Telemediengesetz für Deutschland, welches Werbe-eMails im Betreff gekennzeichnet sehen möchte, könnte auch Auswirkungen auf kommerzielle eMails aus Österreich haben. Schließlich gilt, dass das Recht im Empfängerland anzuwenden sei.

Am 1.3.2007 (der erste März dürfte ein gutes Datum für Gesetze rund um eMail-Werbung sein!) wird Deutschland ein neues Gesetz bekommen, welches Werbe-eMails reguliert: Sie müssen künftig als solche erkennbar sein und dürfen keinen irreführenden Absender tragen.

Hohe Strafen sollen die Einhaltung sicherstellen. Auch für Österreich sind entsprechende Vorkehrungen vorgesehen, aktuell ist uns kein entsprechender Gesetzesentwurf bekannt. Das aktuelle TKG ist allerdings schon sehr erolgreich und wird weitgehend als sinnvoll angesehen.

Auswirkungen für Österreich?

Die neuen Regeln für die Betreff-Zeile, die den kommerziellen Charakter des eMails zeigen müssen, gelten aber auch für Österreich, sofern private Empfänger in Deutschland mit Werbe-eMails angeschrieben werden. Abseits der sowieso erforderlichen Permission und der anderen Regeln darf die Betreffzeile da also nicht irreführend sein.

Anzunehmen ist allerdings, dass eine Verschleierung nur bei tatsächlicher Irreführung als solche zu werten ist. Normale eMails sind also kaum betroffen.

Tricks mit den eigentlich unerwünschten Werbe-Mails, um trotzdem gelesen zu werden, sind dann aber nicht mehr erlaubt. Seriöse Unternehmen setzen aber sowieso auf andere Werbe-Methoden...

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