Aktuelles 21.08.2007 (Archiv)
Google-Logo auf Websites?
Wenn Sie das Google-Logo auf Ihrer Website führen, dann sollten Sie jetzt aufpassen. Es kann nämlich sein, dass dies nicht erlaubt und nicht erwünscht ist, wie sich per Anwaltschreiben herausgestellt hat.Für einen Blogger wurde das Listing von Suchmaschinen samt Link und Logo nun zum Verhängnis. Er hatte es gewagt, auch Google mit Link und Logo in die Liste zu nehmen. Das sah Google gar nicht gerne und ließ die Rechtsabteilung schreiben. Der Blogger hat reagiert und Google gleich ganz aus der Liste genommen.
Adsense-User führen auf ihrer Website ganz offiziell das Logo, in diesem Fall hat der User das Logo ohne Adsense-Anzeigen genutzt. Vielleicht war das das Problem? Oder die Tatsache, dass der Blogger tagsüber bei Yahoo beschäftigt ist?
Auf jeden Fall sollte man genau schauen, Logos nicht so zu verwenden, wie es die Inhaber der entsprechenden Marken gerne sehen. Schließlich ist das Markenzeichen den Unternehmen viel wert, da ist die mißbräuchliche Verwendung in den Augen der Firmen ein schweres Delikt. Im vorliegenden Fall reichte die Entfernung aus, um den Fall abzuschließen.
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