Internet 05.02.2006 (Archiv)
Kein Recht für Städte
Bei Domains in Deutschland gilt, dass Städte kein Vorrecht auf 'ihren' Namen haben. Wer zu erst anmeldet, hat Rechte auf die Domain.Auch wenn, wie im Fall Melle, die passenden Namen der Stadt schon vergeben sind, kann sich die Stadt die Internet-Adresse nicht vor Gericht holen. Was die Verantwortlichen verabsäumt haben, kann also nicht vor Gericht revidiert werden.
Das Landesgericht Osnabrück stellt damit fest, dass die Vergaberichtlinien, wonach erste angemeldete Rechte gelten, auch für Stadtnamen zu gelten haben. Immer wieder versuchen staatliche und halbstaatliche Stellen, die typischerweise erst spät auf die Notwendigkeit von Internetadressen kommen, durch Gerichtsentscheide an begehrte Adressen zu gelangen.
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