Web-Marketing 09.05.2007 (Archiv)
OGH zu Adwords-Missbrauch
Der oberste Gerichtshof hat nun entschieden, dass die Verwendung von Markennamen für Google-Adwords-Text-Anzeigen des Mitbewerbs den Markenschutz verletzt, also unzulässig ist. Der Fall 'Wein und Co.' hat das Gericht beschäftigt.Wer bei Google Kleinanzeigen kauft, sollte also nicht auf die Vorschläge des Systems hören - denn diese sind nicht geprüft. Nur unbedenkliche Begriffe schützen vor markenrechtlichen Haftungen und Kosten.
Was einerseits den Schutz von Marken sicherstellt, ist andererseits nun eine neue Grauzone: So verwenden unzählige Partner, Händler etc. die Markennamen der vertriebenen Produkte um sie zu bewerben. Ohne Absicherung sind sie nun in der Zwickmühle.
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