Aktuelles 08.07.2015 (Archiv)
Speichermedienabgabe kommt, Leistungsschutzrecht nicht
Die Regierung hat die hitzigen Tage genutzt eine ebensolche Diskussion zu beenden: Die Festplattenabgabe kommt trotz aller Probleme damit.Das modernere Leistungsschutzrecht dagegen wurde verschoben, das in einer noch zu verbessernden Textierung durchaus innovative Ansätze enthalten hätte. Statt sich dort die Knackpunkte noch einmal anzusehen und einen wirklichen Meilenstein zu setzen, hat man sich auf die neuen 'Steuern' geeinigt, ohne darüberhinaus gehende Reformen zu machen.
Die Festplattenabgabe heißt nun Speichermedienabgabe, macht bis zu 6% des Preises aus und soll über die Verwertungsgesellschaften an die Urheber ausbezahlt werden. Sie soll die Leercassettebabgabe ergänzen, die ursprünglich legale Privatkopien abgelten sollte. Heute gibt es praktisch keine Leerkassetten mehr aber auch kaum legale Privatkopien. Trotzdem versuchen die Verwertungsgesellschaften schon seit Jahren, neue Umsatzmöglichkeiten zu erfinden - von der Festplattenabgabe bis zur Internetsteuer. Sie können nun einen - wenig praktikablen und fairen - Erfolg vorweisen.
Die Novelle des Urheberrechts wird im Oktober in Kraft treten. Danach dürfen sich internationale Händler über regen Zustrom aus Österreich freuen, wenn sie einen 6% Preisvorteil an die Kunden weitergeben. Zwar sollen bei Nachweis der Ungerechtfertigtheit die Abgaben zurück gefordert werden können, in der Praxis werden Kunden ihre Festplatten und Speicherkarten aber lieber gleich ohne die Abgabe kaufen.
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#Festplattenabgabe #Urheberrecht #Leistungsschutzrecht #Speichermedienabgabe #Verwertungsgesellschaften
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