Aktuelles 26.05.2005 (Archiv)
Das Mediengesetz verpflichtet Sie!
Und zwar dann, wenn Sie eine Website oder einen Newsletter betreiben. Zu mehr Information werden Sie ab 1.7. angehalten.Das betrifft die Impressumspflicht (Websites und Newsletter!), die Kennzeichnungspflicht für Werbung auf einer Website und die Verpflichtung für Gegendarstellungen etc. - also ganz so, wie man es aus dem Printbereich gewohnt ist.
Schnell umstellen ist daher wichtig, wenn die notwendigen Änderungen noch nicht erfolgt sind. Gerne unterstützen wir Sie dabei, wenn Sie noch Fragen zu diesem Thema haben.
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