Aktuelles 04.10.2005 (Archiv)
Haftung bei Spams
Interessante Neuheiten gibt es aus Deutschland, was die Spam-Haftung anbelangt. Die Bestätigung des Sinnvollen ist zumindest Denkanstoß und Hilfe auch hierzulande.So wird festgestellt, dass der Besitz einer Domain und die Nutzung von Kommunikationsmitteln durchaus auch festlegt, dass damit Haftungen auch hinsichtlich Spam-Werbung vorliegen.
Haftung bei Spams
Auch in Österreich tut sich einiges, wenn es um Spams geht. So soll etwa das zuständige Gesetz (TKG) abgeändert werden, um noch klarer wie bisher gegen Spams aufzutreten.
Änderungsantrag zum TKG
Unseren Kunden empfehlen wir die Hinweise auf unserer Newsticker-Website, die die rechtliche Lage auszuloten versuchen.
Rechtliche Aspekte
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