AW: Führerschein für 20 Monate weg trotz verjährunBeim Alkoholvergehen gilt:
Bei über 1,6 ‰ :
1. 162,- bis 5. 813,-Euro Strafe
FS-Entzug: mind. 4 Monate; Nachschulung;
Amtsärztl. Gutachten;
VPS;
also: "mindestens" !!
http://www. mariaebene. at/download/Night-Dryver. pdf
Dann blüht Dir (bei dieser Häufigkeit und besonders als Berufskraftfahrer) noch das:
Gemäß § 14 Abs. 1 Führerschein-Gesundheitsverordnung (FSG-GV) darf Personen, die von Alkohol, einem Sucht- oder Arzneimittel abhängig sind oder den Konsum dieser Mittel nicht soweit einschränken können, dass sie beim Lenken eines Kraftfahrzeuges nicht beeinträchtigt sind, . . . eine Lenkberechtigung weder erteilt noch belassen werden. Personen, bei denen der Verdacht einer Alkohol-, Suchtmittel- oder Arzneimittelabhängigkeit besteht, haben eine fachärztliche psychiatrische Stellungnahme beizubringen.
Also schön brav bleiben. . .