Verwendung von NebelscheinwerfernNebelscheinwerfer sind gem KFG bei Tag und guter Sicht (alleine oder gemeinsam mit Abblendlicht) und bei Sichtbehinderungen durch Regen, Schneefall, Nebel und dergleichen - wie etwa Dunkelheit und Dämmerung- mit oder ohne Abblendlicht, jedenfalls aber mit „Rundumbeleuchtung“ erlaubt