AufZack!   18.4.2024 07:33    |    Benutzerkonto
contator.net » Community » AufZack! » Talk-Forum  
 

Wir brauchen Cookies, siehe unsere Datenschutzerklärung.

 
Foren-Übersicht Literatur & Leserforum Schläge im Namen des Herrn | Neueste Beiträge

Antwort zu 'Opfer bekommen ihre Rechte ' schreiben...

Diesen Beitrag im Themen-Forum aufrufen...

Antwort auf:

eva nowatschek*
15.10.2012 16:31
Opfer bekommen ihre Rechte

20120928 1338 OTS Straflosigkeit bei Menschenrechtsverletzungen und Folter unter der Jugendwohlfahrt an tausenden Kindern seit 1945 bis heute? ZITATE:
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20120928_OTS0224/straflosigkeit-bei-menschenrechtsverletzungen-und-folter-unter-der-jugendwohlfahrt-an-tausenden-kindern-seit-1945-bis-heute

OTS0224 28. Sept. 2012, 13:38

Straflosigkeit bei Menschenrechtsverletzungen und Folter unter
der Jugendwohlfahrt an tausenden Kindern seit 1945 bis heute?

Wien (OTS) - Der Menschenrechtsverein Freiheit ohne Folter kritisiert
die rechtfertigende mediale Psychologie der Jugendwohlfahrt, somit
den Entzug der öffentlichen Diskussion zur völkerrechtlichen
Straflosigkeit bei Folter, sexuellem Missbrauch und sozialen
Experimenten an Kindern, so die FPÖ.

Hans Weiss deckt in seinem Buch "Tatort Kinderheim" die
jahrzehntelangen Machenschaften unter der Jugendwohlfahrt und ihrem
System auf. Zitat: "Entstanden ist ein aufrüttelnder Gesamtüberblick,
der zeigt, dass es sich um ein großflächiges Verbrechen gegen die
Menschlichkeit handelt."

§ 321 StGB Völkermord:

(1) Wer in der Absicht, eine durch ihre Zugehörigkeit zu einer
Kirche oder Religionsgesellschaft, zu einer Rasse, einem Volk, einem
Volksstamm oder einem Staat bestimmte Gruppe als solche ganz oder
teilweise zu vernichten, Mitglieder der Gruppe tötet, ihnen schwere
körperliche (§ 84 Abs. 1) oder seelische Schäden zufügt, die Gruppe
Lebensbedingungen unterwirft, die geeignet sind, den Tod aller
Mitglieder oder eines Teiles der Gruppe herbeizuführen, Maßnahmen
verhängt, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe
gerichtet sind, oder Kinder der Gruppe mit Gewalt oder durch Drohung
mit Gewalt in eine andere Gruppe überführt, ist mit lebenslanger
Freiheitsstrafe zu bestrafen.

Der heute medial auftretende Jugendamtsleiter Hannes Herbst,
Salzburg Umgebung, ist seit 2009 wegen Folter unmenschlicher,
grausamer und erniedrigender Behandlung angezeigt. Vorwürfe von
körperlichen Übergriffen und Nötigungen zur Zwangssterilisation durch
diese Behörde blieben unüberprüft.

Der Verein Freiheit ohne Folter wies Journalisten und Medien am
26.09.2012 großflächig auf die ausstehende völkerrechtliche
Diskussion über die in "Tatort Kinderheim" durch das
Jugendwohlfahrtssystem ausgeführten "Verbrechen an der
Menschlichkeit" und deren rechtlichen Konsequenzen hin.
http://www.ots.at/redirect/hansweiss

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0224 2012-09-28 13:38 281338 Sep 12 NEF0012 0269

Rückfragehinweis: Verein Freiheit ohne Folter
Obmann Daniel Oschadleus
Pr-fof-oschadleus@gmx.at
Tel:0676/6029122/0676/6029133



http://freiheitohnefolter.de/tatort-kinderheim-buchautor-hans-weiss.html

ZITATE:

Stellungnahme des Vereins Freiheit ohne Folter zu dem Buch:

Hans Weiss - Tatort Kinderheim - Ein Untersuchungsbericht

http://www.hanser-literaturverlage.de/buecher/buch.html?isbn=978-3-552-06198-9

§ 321 StGB Völkermord

(1) Wer in der Absicht, eine durch ihre Zugehörigkeit zu einer Kirche oder Religionsgesellschaft, zu einer Rasse, einem Volk, einem Volksstamm oder einem Staat bestimmte Gruppe als solche ganz oder teilweise zu vernichten, Mitglieder der Gruppe tötet, ihnen schwere körperliche (§ 84 Abs. 1) oder seelische Schäden zufügt, die Gruppe Lebensbedingungen unterwirft, die geeignet sind, den Tod aller Mitglieder oder eines Teiles der Gruppe herbeizuführen, Maßnahmen verhängt, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind, oder Kinder der Gruppe mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt in eine andere Gruppe überführt, ist mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.

(2) Wer mit einem anderen die gemeinsame Ausführung einer der im Abs. 1 bezeichneten strafbaren Handlungen verabredet, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.

Zitat: "Entstanden ist ein aufrüttelnder Gesamtüberblick, der zeigt, dass es sich um ein großflächiges Verbrechen gegen die Menschlichkeit handelt."

Hans Weiss, Studium der Psychologie und Medizinsoziologie in Innsbruck, Wien, Cambridge und London. Seit 1980 freier Journalist und Buchautor in Wien, vor allem bekannt für seine Wallraffiaden sowie Bestseller wie Bittere Pillen (aktuelle Ausgabe 2011), Kursbuch Gesundheit (2006), Schwarzbuch Markenfirmen - Die Machenschaften der Weltkonzerne (TB 2010), Korrupte Medizin (TB 2010), Schwarzbuch Landwirtschaft (2010) und gemeinsam mit Ingeborg Lackinger Karger Schönheit. Die Versprechen der Beauty-Industrie (2011).

Minderjährige - zwischen Wahrheit und politischer Heuchelei?

Am 24.09.2012 erschien das Buch Tatort Kinderheim. Der bekannte Buchautor Hans Weiss stellt den Lesern einen Untersuchungsbericht über „Folter, Vergewaltigung, Missbrauch, menschliche Versuchskaninchen von Psychiatern“ u.v.m. in der Republik Österreich zur Verfügung.

Teilweise namentlich unterlegte Schilderungen von Opfern, Stellungnahmen von Journalisten, Kinder- und Jugendanwälten bis in die 90er Jahre.

Seit ein paar Jahren wurden Kommissionen für die Opfer eingerichtet. Opfer wurden durch die Kommissionen ausselektiert. Nicht alle Opfer waren für die Kommissionen würdig.

Hans Weiss stellt nicht nur die Opfer und ihre Hilflosigkeit in den Vordergrund, er zeigt auch in konkreten Fällen, dass keine wirksame Beschwerdemöglichkeit gegen Folter, Vergewaltigung, sexuellen Missbrauch, physische und psychische staatliche Gewalt und deren Sekundärfolgen vorhanden war. Mit dieser Beschwerde – und Gesetzeslosigkeit kämpfen Opfer bis heute - 2012.

So werden in dem Buch Auslandsaufenthalte durch Kinder- und Jugendanwaltschaft für Heimkinder aufgrund der Entfernung zum Elternhaus kritisiert.

Am 26.09.2012 startet erneut ein Flug mit vier sogenannten „schwer erziehbaren Kindern“ nach Portugal. Vier Wochen lang sollten die vier Kinder in Strengberg von sieben Erziehern, Betreuern und Praktikanten des freien JWT-Trägers AKs Noah auf den Auslandaufenthalt auf dem vereinseigenen Boot in Portugal vorbereitet werden. Eines der Kinder sprach von Misshandlungen, Drohungen, unter Drucksetzungen u.a. mit Kinder- und Jugendpsychiatrie, Essensentzug etc. Ein mdj. Mädchen ist bereits in Österreich mehrfach tagelang abgängig, ein anderes wurde in der Vorbereitungszeit mehrfach in die Kinder- und Jugendpsychiatrie Mauer-Öhling verbracht. Wiederholt wurde die Mdj. von den Betreuern nach Hause geschickt, weil die sieben Aufsichtspersonen mit den vier Kindern überfordert waren. Die obsorgeberechtigte Großmutter erhält trotz größter Bemühungen keine Informationen (Ort und Kontaktmöglichkeiten) über den geplanten neunmonatigen Aufenthalt ihrer Enkeltochter in Portugal auf dem Schiff Noah. Obwohl die Großmutter die Obsorge der Mdj. innehat, wird durch den Verein AKs Noah angeführt, dass der Sozialeinrichtung die Obsorge übertragen wurde, um die Mdj. ohne Zustimmung der Großmutter ins Ausland zu „exportieren“. Nach Angaben der Großmutter fand nie eine Obsorgeverhandlung statt.

Beschluss Obsorge 26.04.2002.pdf

Der Verein Freiheit ohne Folter recherchiert über den Auslandaufenthalt der Minderjährigen in Portugal. Umgehend wurde der Verein mit Anzeige durch den Leiter des AKs Noah bedroht.

Aktuell entflammt wieder die Diskussion um die „längst fällige Verbesserung des Jugendwohlfahrtsgesetzes“. Staatlich ausgeführte gewalttätige Erziehungsmaßnahmen und deren Nichtbeschwerbarkeit bleiben jedoch aus der Evaluierung der menschenrechtlichen Problematik Jugendamt bis heute, zu mindestens in den medialen Veröffentlichungen, unberührt.

Die Bundesverfassung kennt keine allgemeine Bundesaufsicht. Dem Grundsatz der rechtlichen Parität von Bund und Ländern entspricht es, dass Konflikte zwischen diesen Gebietskörperschaften durch eine neutrale Instanz, dem Verfassungsgerichtshof, entschieden werden. Der VfGH ist in diesem Sinne zuständig, Kompetenzkonflikte zwischen dem Bund und einem Land zu entscheiden (Art 138 Abs 1 Z 3 B-VG; siehe RZ 995 ff); aber auch die Gesetzesprüfungskompetenz (Art 140 B-VG) hat ihren Ursprung in dieser Sicht der Rolle des VfGH als Schiedsrichter zwischen Bund und Länder.

Was Politik und Justiz seit 1945 nicht bewirkte (nicht bewirken wollte?) - den Kompetenzkonflikt der wirksamen Jugendamtsaufsicht (u.a. Beschwerdemöglichkeit nach Art 13 EMRK) zwischen Ländern und Bund zu lösen, um schweren Menschenrechtsverletzungen, Folter, Vergewaltigung, Missbrauch, etc. von sich in staatlicher Obhut befindenden Kinder durch Gesetz Einhalt zu gebieten und zu unterbinden - erarbeitet der Verein Freiheit ohne Folter durch Eingaben an Legislative, Exekutive und Judikative.

Es bestehen weiterhin keine wirksam anwendbaren Gesetze gegen staatlich ausgeführte Kinderfolter/ Folter, unmenschliche, grausame und erniedrigende Behandlung u.a. für beschwerdeführende Eltern und Vertreter von Minderjährigen.

Die Methoden der JWT sind vielfältig, denen Beschwerdeführer für die Aufklärung von Misshandlungsfällen von staatlich untergebrachten Kindern ohne wirksame Beschwerdemöglichkeit unterliegen.

Der Verein Freiheit ohne Folter stellt der Öffentlichkeit die aktuellen staatlichen Dokumentationen der Nicht-Beschwerbarkeit von Kinderfolter zur Verfügung. Sie umfassen die Themenbereiche, welche Hans Weiss in seinem Buch „Tatort Kinderheim“ beschreibt.

Die Einführungen von Kommissionen, welche die Opfer für ihre erlittenen Folterhandlungen entschädigen, stellen zwar einen wichtigen Teil der Entschädigung und Wiedergutmachung dar, jedoch können sich diese Kommissionen auf keine Gesetzesgrundlage zur Strafverfolgung der erlittenen Folterhandlungen stützen, noch bewirken Kommissionen Gesetzesveränderungen zur Beschwerbarkeit aktuell erlittener Menschenrechtsverletzungen.

Diese Kommissionen schützen nicht vor aktuellen Übergriffen oder Gewalt an Kindern in staatlicher Obhut.

In der Republik Österreich wird vielmehr versucht, aktuelle staatliche physische und psychische Übergriffe auf Minderjährige und deren Familien mit erneuter staatliche Gewalt und Kontrolle zu unterdrücken und bekannt gewordene Einzelfälle als Veränderung darzustellen.

Zitat: Tatort Kinderheim/Österreich heute, Seite 230: „Alle mit dem Wohl von Kindern befasste Institutionen versichern, dass heutzutage alles anders ist: dass es Großheime mit autoritären, bürokratischen Strukturen nicht mehr gibt; dass Kinder die außerhalb der elterlichen Obhut betreut werden, in kleinen Wohngemeinschaften untergebracht werden; dass heutzutage jede Form von Gewalt – physische, körperliche und sexuelle – entschieden abgelehnt wird; dass es heutzutage Sicherungsmaßnahmen gibt, die sexuellen Missbrauch und Misshandlungen weitgehend verhindern; und dass sich generell die Einstellung gegenüber Kindern verändert hat, vom Gegeneinander zum Miteinander.

Trotzdem tauchen in den Medien immer wieder Meldungen über Missbräuche auf, die darauf schließen lassen, dass es sich vielleicht nicht nur um Einzelfälle handelt.“

2012 wurde im oben beschriebenen Fall die Strafverfolgung gegen Kinderfolter, überdauernder physischer und psychischer Übergriffe durch einen freien Träger der Jugendwohlfahrt durch die Staatsanwaltschaft ohne wirksame Ermittlung eingestellt. Die Mdj. ist 13 Jahre alt.

Andere Folterbeschwerden werden ebenfalls weder bearbeitet, noch werden mutmaßliche Folterhandlungen von Staatsanwaltschaften als Folter beachtet.

Hoheitliche und offizielle Begründungen/ Stellungnahmen:

Präsidentin des Obersten Gerichtshofes: „Der Oberste Gerichtshof kann nur tätig werden, wenn das Gesetz dies ausdrücklich vorsieht; eine Befugnis, über „Folterbeschwerden“ zu entscheiden oder eine zentrale Behörde für die Prüfung der Vorwürfe zu benennen, räumt das Gesetz weder dem Obersten Gerichtshof noch seiner Präsidentin ein.“

Österreichische Präsidentschaftskanzlei: „Wird etwa ein Foltervorwurf in einem pflegschaftsgerichtlichen Verfahren erhoben, so hat sich damit das zuständige Pflegschaftsgericht auseinanderzusetzen. Die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaften und der Sicherheitsbehörden zur Verfolgung allfälliger gerichtlich strafbarer Handlungen bleibt davon unberührt.“

Bundesministerium für Justiz: „Man plant unabhängig davon eine Verbesserung, sagt Michael Stormann, Leiter der Familienrechtsabteilung. Es soll, sagt Stormann, nach Kindesabnahmen für das Kind bzw. die Obsorge-Personen einen Antrag auf Prüfung geben um die Zulässigkeit zu überprüfen.“

Tatort Kinderheim, Seite 233: Wie groß heute die Macht der Jugendämter über die Kinder ist, zeigt sich, wenn Eltern sich dagegen auflehnen, dass ihr Kind ins Ausland verschickt wird. Bei „Gefahr in Verzug“ kann das ohne Gerichtsbeschluss geschehen. Eine nachträgliche gerichtliche Überprüfung, ob eine derartige Maßnahme überhaupt gerechtfertigt ist, gibt es laut Verwaltungsgerichtshof nicht.“

Verfassungsgerichtshof – Bürgerservice: „Die in Ihrer Eingabe („Beschwerde über Folter unmenschliche, grausame, erniedrigende Behandlung und politisch motivierte Sorgerechtsent-ziehungen…“; „Beweismittel zu den Folterbeschwerden…“; Beweismittel zur Sammelfolterbeschwerde…“; „…Korrespondenzen mit diversen Institutionen des In- und Auslandes“; „…Beschwerde () „wegen falscher Folterberichterstattung… durch die Staatsanwaltschaft Salzburg…“;…) vorgebrachten Sachverhalte scheinen in den Zuständigkeitsbereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Angelegenheiten des Zivil- und Strafrechts) zu fallen. Der Verfassungsgerichtshof ist aber schon von Verfassungs wegen nicht zuständig und daher auch nicht befugt, Akte der ordentlichen Gerichtsbarkeit zu überprüfen.“

Historikerkommission - Wiener Heimkinderskandal, Reinhard Sieder: „Exzessive Gewalt war möglich, weil man wusste, es wird nicht kontrolliert und geahndet.“

Ehemalige und aktuelle Opfer haben das Recht auf Gesetzesveränderung und Beschwerdemöglichkeiten (Art 13 EMRK) gegen staatliche Gewalt. In der derzeitigen Gesetzeslage (siehe oben) finden Opfer keine Beschwerdemöglichkeit.

Allein das Vorenthalten einer Beschwerdemöglichkeit gegen einen hoheitlichen Akt kann eine Verletzung der Menschenrechte nach Art 13 EMRK (Recht auf wirksame Beschwerde) bzw. der Bundesverfassung Art 83 Abs 2 B-VG (Recht auf gesetzlichen Richter) beinhalten. (EMRK seit 1964 im Verfassungsrang)

Bei keinem Thema herrscht politisch so großes Schweigen, wie bei staatlicher Kindesmisshandlung

Die Behördenzitate weisen auf, dass sich weitgehend nichts wirksam geändert hat. Die österreichische Regierung stütz sich auf Ratifizierungen von Konvention, EMRK und EGRC im Verfassungsrang. Tatsächlich werden diese im Bereich Kinder nur erwähnt, nicht aber für die Bevölkerung wirksam umgesetzt, um Misshandlungen an Minderjährigen in staatlicher Obhut beschwerbar zu machen.

„Züchtigungsrechte bestehen des Öfteren noch dort, wo die Gesellschaft die Züchtigung zur Durchsetzung einer Weisungsbefugnis oder eines Erziehungsauftrags traditionell akzeptiert. Andere Personen haben kein Züchtigungsrecht und machen sich ggf. strafbar, wenn sie eine Person züchtigen.“

Der JWT in Österreich hat zwar keine Weisungsbefugnis Züchtigungsrechte an freie Träger zu erteilen, paradoxerweise haben Eltern gegen Züchtigungen und Erziehungsmethoden der schwarzen Pädagogik von freien Trägern, die den Grad der unmenschlichen, grausamen oder erniedrigenden Behandlung erreichen bzw. überschreiten, keine wirksame Beschwerdemöglichkeit nach Art 13 EMRK. Die Rechtsordnung in Österreich kennt weiterhin keine staatliche Behörde, welche Foltervorwürfe (Art 3 EMRK, Art 4 EGRC) gesetzlich wirksam überprüfen kann – u.a. aufgrund eines Kompetenzkonfliktes zwischen Bund und Ländern.

Historiker zeigen das systemische Misshandlungsmuster an Kindern in staatlicher Obhut. Der Verein Freiheit ohne Folter führt die öffentliche Aufklärungsarbeit bis 2012 fort und zeigt aufgrund hoheitlicher Antworten auf, dass bis heute keine wirksamen Gesetze gegen physische und psychische Misshandlungen von staatlich fremduntergebrachten Kindern und deren beschwereführenden Eltern vorhanden sind, wobei der Verein auch die unter Drucksetzung von Rechtsanwälten und medizinischem Personal in den Vordergrund rückt.

Ö1 ORF Morgenjournal 17.09.2012 Bernt Koschuh

Hans Weiss: "Tatort Kinderheim"

http://oe1.orf.at/artikel/317339

News.at 18.09.2012

100.000 Kinder waren in Österreich in Heimen untergebracht. Ihre Geschichten erzählen von Gewalt, Folter, Missbrauch und Vergewaltigungen. Der bekannte Autor und Journalist Hans Weiss - bekannt unter anderem durch die Bücher "Bittere Pillen" und "Schwarzbuch Markenfirmen" - hat ihre Geschichte aufgeschrieben. Sein Buch erhebt schwere Vorwürfe gegen Koryphäen der Psychologie und Medizin - am bekanntesten wohl Erwin Ringel - und gegen den Gründer der SOS-Kinderdörfer Hermann Gmeiner.

http://www.news.at/a/heimkinder-tatort-kinderheim-hans-weiss

OTS 0224 des Vereins Freiheit ohne Folter vom 28.09.2012 ZITATE-ENDE


MENSCHENRECHTSVEREIN http://freiheitohnefolter.de/


Das was an bereits unzähligen wehrlosen Kindern verbrochen wurde, war nicht nur das mit Abstand gemeinste und schwerste Verbrechen, sondern zudem, eine schwerste Menschenrechtsverletzung.

Unter diesem Titel wenn dieser angewendet wird, kommen auch angeblich strafverjährte Opfer zu ihrem Recht und deren Täter samt den tatverantwortlichen Institutionen, dürfen sich warm anziehen,den dann wird sie keine schmäh Kommision mehr verschonen können.

nowatschek.snap@gmail.com

Antwort schreiben:


18.04.2024 07:33:18
Betreff:

Nachricht:

Ganzen Verlauf der Diskussion zeigen...

Foren powered by AufZack.at Talk im contator.net!
 

 


GTI Fanfest 2024


AMG GT 43 Coupe


Altblechliebe 4.0


Taycan mit 1100 PS


Porsche Taycan 2024


Aston Martin Vantage


Ist die Domain frei?


Renault Scenic Electric


Vegan oder gesund?


Schräge Lotto-Strategie

Aktuell aus den Magazinen:
 EV5 Kia zeigt das SUV in Europa
 2,8 Mio. warten Dreifackjackpot in Österreich
 Menschenrechte Missbrauch im Namen des Klimas?
 Vierfachjackpot 4,5 Mio. im Topf im Lotto in Österreich
 Aprilscherze im Web 2024 kann lustig werden!

contator.net im Überblick:
 Webnews  WebWizard | Bundesland.at | Wien-Tipp.at | NewsTicker
 Business  Journal.at | Anfrage.net | plex | Seminar.At | BizTipp
 Auto  Auto.At | TunerAuto.At | OldtimerAuto.At | AutoTalk.At | AutoGuide.At | AutoBiz.At
 Freizeit  Style.at | Famili.at | Kinofilm.at | Musical.at | heavy.at | grlz | WitzBold | Advent.At
 Shopping  anna | Shoppingcity.at | SchatzWelt Gewinnspiele | Prozente.net Gutscheine
 Community  AufZack! | Flirtparty | Player | Schmuddelecke

Rechtliches
Copyright © 2024    Impressum    Datenschutz    Kontakt    Sitemap   
Tripple