AW: für alle ehemaligen Kindopfer besonders wichtiHallo Herbert
Jeder denkt dass eine Klage mit Geld haben verbunden ist, wenn aber wer das Geld nicht hat,dann kann er oder sie, am Gericht um eine Verfahrenshilfe ansuchen.
Das ist gar nicht schwer.
Am Gericht helfen die sogar dabei,diesen Antrag richtig auszufüllen.
Jeder Anwalt egal welcher, auch die jenigen, die echt was können, müssen Verfahrenshilfe machen.
Da sucht man sich zuerst einen Anwalt aus und fragt diesen, ob er eine Verfahrenshilfe machen würde,wenn dieser Anwalt gerade viele Verfahrenshilfen hat, so sucht du dir einen, der dir gefällt und fragst diesen und wenn dir keiner einfällt,so wird die Anwaltskammer nachdem dir eine Verfahrenshilfe gerichtlich bewilligt ist, einen Anwalt zur Seite stellen, den du nicht bezahlen musst.
Wichtig:
Der Klagetitel soll auch schon beim Antrag auf Verfahrenshilfe Menschenrechtsverletzung lauten und dann unter diesem Titel gerichtlich als Klage eingebracht werden.
Somit ist eine Tatverjährung nicht gegeben,da Menschenrechtsverletzung nie verjährt und niemand wird behaupten können, dass Kindesvergewaltigung oder Kindesfolterungen keine Menschenrechtsverletzung wäre.
Gruss Eva
nowatschek. snap@gmail. com