AW: AW: dies ist eine falschmeldung!die rtr sah sich veranlasst auf die ursprüngliche Meldung deswegen extra eine meldung auszugeben [auszug rtr klarifizierung]"..Ein jüngst in einem Internet-Magazin veröffentlichter Artikel lässt fälschlich den Eindruck entstehen, jedwede Veröffentlichung von Videoinhalten im Internet sei bei der Medienbehörde KommAustria oder der RTR-GmbH anzeigepflichtig. ..."[auszug rtr klarifizierung]
das was falsch/extrem missverständlich war wurde hier inzwischen korrigiert , auch wurde löblicherweise mit zusätzlichen details in den artikel inkludiert und mit weiteren verlinkungen klarifiziert.