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AM wird bald klagen

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AM wird bald klagen (Redaktion, 02.12.2000)
    AW: AM wird bald klagen (tassilom, 02.12.2000)
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    AW: AM wird bald klagen (tassilom, 02.12.2000)

Beiträge

Redaktion
2.12.2000 11:58
AM wird bald klagen

Feedbacks zum Artikel 'AM wird bald klagen'
http://wcm. tri. at/news. asp?nnr=5804&ber=43
 
 


tassilom
2.12.2000 11:58
AW: AM wird bald klagen

Heise News-Ticker, Meldung vom 27.11.2000 16:55 Uhr:
 
tassilom
2.12.2000 13:54
AW: AM wird bald klagen

Heise News-Ticker, Meldung vom 27.11.2000 16:55 Uhr:

'Urheberrechtsabgabe auf Festplatten in Österreich in Sicht:

Die österreichische Verwertungsgesellschaft für Urheberrechte Austro Mechana (AM) steht in Verhandlungen mit der Computerindustrie, um eine Urheberrechtsabgabe auf Festplatten einzuführen. AM-Direktor Helmut Steinmetz bestätigte gegenüber heise online, dass die nächste Gesprächsrunde Anfang Dezember anstehe.

In Österreich gibt es, im Unterschied zu Deutschland, keine pauschalen Geräteabgaben etwa auf Videorecorder, sondern nur Abgaben auf Speichermedien (beispielsweise Kassetten). In einer von der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) durchgeführten Umfrage erklärten die befragten Festplattenbesitzer, diese im Durchschnitt zu 56 Prozent zur Speicherung fremder Inhalte zu nutzen. Davon entfielen 20 Prozent auf Texte, elf Prozent auf Musik, ein Prozent auf Videos.

Jenseits aller prozentualer Auswertungen komme es für die AM allerdings darauf an, dass Festplatten an sich in erheblichem – sprich für die Rechte der Urheber relevantem – Maße zur Speicherung urheberrechtlich geschützter Werke benutzt werden, erklärte Steinmetz. Hinzu komme die neue Qualität der digitalen Vervielfältigungsmöglichkeiten, die eine Beteiligung der Rechteinhaber um so dringlicher mache.

Über die voraussichtliche Höhe der zu entrichtenden Abgabe ließ sich Steinmetz keine Einschätzung entlocken, lediglich der Hinweis auf die in Deutschland in Rede stehende 41-Mark-Abgabe auf PCs könne als grobe Richtschnur dienen. Auf jeden Fall solle aber eine kapazitätsabhängige Regelung gefunden werden.

Mit einer Einigung rechnet Steinmetz nicht vor März/April 2001, falls man sich auf dem Verhandlungswege verständigen könne. Sollte es aber vor Gericht gehen, wenn die Wirtschaftvertreter die generelle Berechtigung der AM-Forderung rundheraus abstreiten, wird wohl vor Mitte 2001 nichts aus der Festplattenabgabe.'

Ich hoffe, dieser Steinmetz beisst auf Granit, sonst schafft man nämlich den Präzedenzfall einer Zwangsabgabe aufgrund einer unbeweisbaren Pauschalunterstellung.
Was passiert, wenn jeder zukünftige Festplattenkäufer diesen Steinmetz wegen Verleumdung klagt?
Wird demnächst jedem Neuwagenkäufer vorbeugend der Führerschein abgenommen, weil er ja besoffen einen Unfall verursachen könnte?
Ist jeder Küchenmessererwerber ein potentieller Mörder, etc.??

Diesem Steinmetz ins Stammbuch graviert:
Auf meiner Festplatte findet sich kein Roman eines österreichischen Schriftstellers, kein Bild eines österreichischen Fotografens und schon gar nicht eine Komposition eines österreichischen Musikers.
Anbetrachts der von ihnen geforderten (widerrechtlichen) Schmarotzerabgabe werde ich ab sofort alle österreichischen Produkte und Händler aus ihrem Dunstkreis boykottieren und einen eventuellen Bedarf im Ausland decken.
 
tassilom
2.12.2000 14:01
AW: AM wird bald klagen

Das gleiche in Deutschland:

(Zitat 'piefke' in RedSeven)

'Der GEMA&Co.- Politfilz bastelt an einer Diktatur und dagegen kann und darf man sich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln wehren (IRL auch mit Gewalt: wo bleiben eigentlich die Hacker, Cracker, Virus- und Trojanerbauer ? Sind Netzkontolleure, geldgierige Politiker und korrupte Richter keine lohnenden Ziele?).
Zwangsabgaben, wie sie bereits jetzt auf Speichermedien eingehoben werden, resultieren aus einer Vorverurteilung; sie stempeln jeden Käufer zu einem nicht nur potentiellen, sondern bereits zu einem de-facto-Kriminellen; wer sich das protest- und kampflos bieten lässt, leistet dem Aufbau mafioser Strukturen auch im Internet Vorschub.
In jeder demokratischen Verfassung gilt die Unschuldsvermutung, nur nicht beim abkassieren der GEMA. Weil man die Minderheit der Raubkopierer und deren Nutzer nicht so leicht finden kann, bzw. die Kosten für deren Ausforschung in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum angeblich so großen Schaden der 'Künstler' stehen, werden einfach alle - und eben mehrheitlich unschuldigen - Käufer und Nutzer mit einer Strafabgabe belegt.
Der Skandal dabei: diese Vorgangsweise wird von sogenannten Volksvertretern, in der Regel uninformierten, denkfaulen, korrupten, geld- und machtgeilen Politikern legalisiert und bei Streitigkeiten von ganz offensichtlich ebenso korrupten Richtern gedeckt.
Wenn sich nicht einmal die Legislative und teilweise die Gerichtsbarkeit an bestehende (Grund-)Gesetze hält, wie kann sie das dann vom 'normalen' Staatsbürger erwarten ?
Die GEMA&Co.- Abkassierer sollen erstmal nachweisen, dass die angeblich von ihnen zu schützenden 'Künstler' auch tatsächlich singen können bzw. die Instumente beherrschen (Milli Vanilli, Boney M, Spice Girls, Enrice Iglesias, diverse Container-Inhalte etc. - bis zur mittlerweile eingestandenen 'Unterstützung' einer Maria Callas).'

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