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Service  30.11.2016 (Archiv)

Spike-Reifen: Rechtslage in europäischen Staaten

Während Spike-Reifen in einigen Staaten Europas aufgrund von Verboten in Vergessenheit geraten sind, stellen sie in Bergregionen und Gegenden mit winterlichem Klima noch immer wichtige Begleiter dar.

Speziell jetzt in der Herbst- und Winterzeit sind sie in der Alpenregion anzutreffen. So sind etwa in Österreich, der Schweiz und in Frankreich diese mit Metallfortsätzen ausgestatteten Reifen vor allem in höheren Lagen verbreitet. Auch in einem kleineren Teil Deutschlands, nämlich am Alpenrand, ist die Verwendung auch heute noch erlaubt.

Vorteile und Probleme bei der Verwendung von Spike-Reifen

Die kleinen Spikes, sprich Metallfortsätze im Reifenprofil erlauben bei Schnee und Eis eine erheblich schnellere Fortbewegung des Fahrzeugs als eine einfache Winterbereifung. Auch Schneeketten können mit dem Profil der Spikes nicht mithalten. Ähnlich der Verwendung von Steigeisen beim Klettern graben sich die Metallstifte in die vereiste oder verschneite Oberfläche. Somit erlauben sie selbst bei geschlossener Eisdecke durch die über die gesamte Lauffläche verteilten Spikes eine relativ sichere Fortbewegung.



Zumeist ragen die Metallstifte etwa 1,5 bis 2 Millimeter aus dem Reifen-Laufprofil heraus. Die Vorteile bei eisigen Oberflächen entfallen allerdings bei trockenen Strecken, etwa bei regulären, asphaltierten Wegen. Die Bodenhaftung leidet hier unter den Spikes.

Ein wichtiges Problem der Spike-Reifen zeigt sich in deren zerstörerischer Wirkung auf den Asphalt. Dies führte in Deutschland zu einem Verbot der Spikes im Jahr 1975. Noch bis in die 1970er Jahre bildeten sich durch die größere Verwendung von Spikes auf deutschen Autobahnen Spikerillen. Diese gefährdeten die Fahrsicherheit, besonders durch nässebedingte Aquaplaning-Gefahr. Nach dem Verbot konnten sich Winterreifen ohne Spikes erst durchsetzen, nachdem ihre Wintertauglichkeit durch neue Gummimischungen und bessere Lamellentechnik deutlich verbessert wurde.



Eine auch in Deutschland bei entsprechenden Witterungen zulässige Alternative sind Schneeketten. Einen umfassenden Preisvergleich zum Finden der passenden Schneeketten bietet Idealo.

Spike-Reifen in der Alpenregion

Für Österreich gilt eine Regelung, nach der die Verwendung von Spike-Reifen von Anfang Oktober bis Ende Mai erlaubt ist. Hierbei müssen die Spikes an allen Rädern des Fahrzeugs angebracht sein. Die maximal zulässige Länge der Metallspitzen beträgt zwei Millimeter. Bei der Spike Nutzung ist in Österreich zudem ein amtlicher Spike-Aufkleber am Heck des Autos verpflichtend. Zu beachten ist zudem die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen (auf sonstigen Strecken außerorts 80 km/h).

Die Schweiz sieht für die Spike-Nutzung regulär einen Zeitraum von November bis April vor, der je nach Wetterlage verlängert werden kann. Auch hier ist ein Spike-Aufkleber Pflicht und die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit außerorts beträgt 80 km/h. Auf Autobahnen der Schweiz ist die Verwendung von Spikes untersagt. Ausnahmen stellen der San-Bernadino-Tunnel sowie der St.-Gotthard-Tunnel dar.

Auch für die deutsche Alpenregion gibt es eine kleine Sonderregelung. Ein Fahrstreifen an der Grenze zu Österreich sowie ein weiterer Bereich bei Bad Reichenhall sind aufgrund erhöhter Gefahr von Eisglätte für die Spike-Nutzung erlaubt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt hier 50 km/h, während die Nutzung auf Autobahnen untersagt ist.

Wer unerlaubt mit Spikes unterwegs ist, riskiert nicht nur empfindliche Geldstrafen, wie in Österreich bis zu 2.180 Euro oder Punkte, wie in Deutschland (1 Punkt und 50 Euro), sondern es kann auch die Weiterfahrt untersagt werden.

Andere europäische Staaten

Andere Staaten Europas profitieren von großzügigeren Regelungen zur Nutzung von Spikes. Dies hängt aus unterschiedlichen Gründen mit den Witterungsbedingungen zusammen. So haben etwa in skandinavischen Staaten wie Norwegen oder Schweden sowie in Finnland Spikes an mehreren Monaten im Jahr konkrete Verwendungsmöglichkeiten. In südeuropäischen Staaten wie Griechenland liegt auch kein Verbot von Spikes vor, da das Thema mangels Einsatzmöglichkeiten in diesen Staaten nicht relevant ist.

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