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Business  14.09.2022 (Archiv)

Vorsteuerabzugsfähig in Österreich

Wann kann man in Österreich die Vorsteuer bei Autos abziehen? Unternehmer, die die Umsatzsteuer mit Vorsteuer gegenrechnen können, stellen sich diese Frage bei jedem Autokauf. Hier sind die Details.

Zunächst - für alle Nicht-Unternehmer - die Frage, was Vorsteuer überhaupt ist. Während man 20% Umsatzsteuer bei praktisch allen Einkäufen zahlt und das Finanzministerium so immer mitnascht, so ist diese als 'Mehrwertsteuer' ausgelegt, die also in der Wertschöpfungskette nur als 'Besteuerung des Mehrwerts' ausgelegt ist. Einfaches Beispiel: Der Bäcker zahlt beim Mehl 20% Steuern und kann dafür die 20%, die er für den Kunden der Semmeln einnimmt gegenrechnen - über bleibt die Differenz, doe 20% am Mehrwert. Die 20%, die der Lieferant des Mehls abführt sind für den Bäcker die abziehbare 'Vorsteuer'.

Das gilt natürlich auch für das Auto, das für das Unternehmen gebraucht wird. Weil der Finanzminister beim Autofahrer traditionell aber gerne tiefer in die Geldtasche greift, sind nicht alle Autos überhaupt in allen Szenarien vorsteuerabzugsberechtigt. Und um genau diese Möglichkeit geht es hier - wann ist ein Auto in Österreich vorsteuerabzugsfähig?

Aktuell sind das jedenfalls nicht für den Privatbereich konzipierte Fahrzeuge, selbst wenn diese im Unternehmen im Einsatz sind. Moped und normaler PKW sind also nicht vorsteuerabzugsfähig, auch im Firmenbesitz und in der Anwendung für Unternehmen. Darum ist der Unterschied zum 'LKW' so wichtig, der vorsteuerabzugsfähig ist. Das gilt übrigens auch für Zubehör und die Dinge rund um das Auto, die nicht in das Verbot des Vorsteuerabzugs fallen - da kommt es also drauf an (u.a. den Privatanteil zum Beispiel).

Apropos: Mindestens 10% Anteil für die Firma muss gegeben sein, um überhaupt in die Regelung fallen zu können. Die Privatnutzung eines Fahrzeuges muss man von der Vorsteuer klarerweise auch abziehen.

Ausnahmen und Elektroauto-Förderung

Es gibt aber selbst bei klassischen PKWs Ausnahmen, wo dann doch die Vorsteuer genutzt werden darf. Wichtig sind hier etwa Anwendungen wie Taxi oder Fahrschule, wo besondere Regelungen gelten, aber auch Autos, die kein CO2 direkt am Auto produzieren - als besondere Förderung gilt hier aktuell auch die Erlaubnis, Vorsteuern abzuziehen! Elektroautos sind für Unternehmen damit etwas attraktiver.

Um es klar zu sagen: Elektroautos und Wallboxen sind vorsteuerabzugsberechtigt selbst dann, wenn sie eigentlich die klassische PKW-Form haben (es gibt ja auch kaum andere am Markt...). So wird selbst der Sportwagen zum Vorteil in der Firmenbilanz! Allerdings wir die Luxustangente von 40.000 Euro weiterhin einbezogen, bis zu der man (Anschaffungspreis) den vollen Abzug machen darf. Danach wird anteilig berechnet, bei einem Auto um 60.000 Euro sind also zwei Drittel der Vorsteuer abziehbar (das wird indirekt gemacht: die Vorsteuer wird zwar komplett gewährt und dazu muss man Umsatzsteuer für Eigenverbrauch ober der Luxustangente zusätzlich abführen). Allerdings nur bis 80.000 Euro Anschaffungswert, darüber gibt es diese Förderung der Vorsteuerfähigkeit generell nicht.

Klein-LKW, Busse, Fiskal-LKWs

Doch es gibt auch die typischen Vorsteuerabzugsberechtigten. Das sind jene Autos, die für Gewerbe und Handwerk geschaffen werden und nicht für den Einsatz als PKW konzipiert sind. Diese kleinen LKWs sind zwar oft auf Basis von normalen Autos produziert, es werden ihnen aber die hinteren Sitzreihen entfernt, das Glas hinten zugunsten einer Ladefläche entfernt und ähnliche Dinge mehr. Mehr noch: Fiskal-LKW werden so beschnitten, dass ein Umbau zurück zum PKW wirtschaftlich nicht machbar wäre. Auch umgekehrt darf man keinen PKW umbauen, um Vorsteuern zu sparen.


Lieferwagen: Kein Goldesel, aber zumindest vorsteuerfähig   Foto: photoschmidt/Adobe Stock

Klein-LKW brauchen auch Heckklappen, ein Trenngitter zum Transportbereich hinten, keine Sitze und Fenster hinten, Zulassung als LKW - Kastenwagen und Pritschen fallen da auch drunter. Die grobe logische Richtlinie ist, dass ein Auto auch eine Europalette laden können muss, um noch als LKW eingestuft werden zu können.

Spannend ist die Bus-Form: Ein Van (Kastenform) mit sieben Sitzen ist auch vorsteuerabzugsfähig. Und dabei ist die Entscheidung der Behörden durchaus vielfältig: Ein Dodge Ram Van ist genauso auf der Vorsteuerliste wie ein Toyota Avensis oder ein VW Caddy.

Welche Fahrzeuge genau unter die Regelung fallen, die vom Gesetzgeber also als betriebliche Fahrzeuge gesehen werden, kann man einer Liste entnehmen - die Händler wissen also vorab schon genau, ob beim Kauf eines Fahrzeuges der Vorteil genutzt werden kann.

NoVA-Befreiung
Hand in Hand geht noch eine lästige Steuer oft mit der Vorsteuerbefreiung für Unternehmen. So werden Elektroautos heute auch von der NoVa befreit, der Normverbrauchsabgabe (der zweiten Abgabe neben der Treibstoffsteuern auf den Verbrauch). Allerdings sind normale kleine LKW etc. von der NoVA erfasst, erst ab 3.5t wird es hier besser.


Wenn Unternehmen in Österreich ein Auto kaufen wollen, gibt es also mehrere Dinge, die für eine steuerschondende Anschaffung wichtig sind. Der einfachste Schritt ist der Blick in die Liste der vorsteuerabzugsfähigen Autos in Österreich, denn da hat man flink eine gewisse Sicherheit. Händler wissen meist vorab bei neuen Autos, ob man darauf spekulieren darf und bei Exoten gibt es oft bereits Erfahrungswerte bestehender Kunden.

Ansonsten kann man sich natürlich auch für generell bevorzugte Modellvarianten entscheiden, die immer befreit sind: Elektroautos etwa, oder klassische LKW, Pritschenwagen etc. - da ist die Frage auch leicht zu beantworten. Insbesondere die Elektroautos könnten durch die üppige Förderung auch wirtschaftlich werden, so lange man zu keinen zu teuren Varianten greift.

Ihre Meinung dazu? Schreiben Sie hier!

#Vorsteuer #Umsatzsteuer #UID #LKW #PKW #Förderung



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