Aktuell 05.12.2022 (Archiv)
Auto von Rasern versteigern?
Hohe Geschwindigkeiten werden stärker bestraft. Für grüne Schlagzeilen der angeschlagenen Verkehrsministerin sorgt aber wieder einmal etwas, das so nicht kommen wird.Immer kleinere Tempolimits, um die 'bösen' Autofahrer zu bestrafen, und immer höhere Strafen für Vergehen rund um die Geschwindigkeit auf den Straßen - das sind Dinge, die grüne Verkehrsminister für ihre Klientel machen. So weit, so erwartbar.
Leonore Gewessler kommt nun aber mit einem Gesetz, das wieder einmal nicht lange halten wird: Das Auto soll abgenommen werden, wenn eine höhere Geschwindigkeitsübertretung stattfindet. Zunächst einmal zwei Wochen (60/70 km/h, zusätzlich zur Führerscheinabnahme, die ohnehin das Fahren verbietet) für eine Prüfung auf Wiederholungstaten, danach (70/80 km/h oder Wiederholung) komme es zur Versteigerung - die Einnahmen sollen an einen Verkehrssicherheitsfonds und die Gebietskörperschaften gehen.
Genau diese Enteignung wird aber zum Diskussionspunkt, der wohl von den anderen kritischen Entscheidungen und Gesetzesmissachtungen (etwa die fehlende Umfahrung Wiens) der Ministerin ablenken soll. Denn auch hier ist fragwürdig, wie weit die Verfassung das überhaupt hergibt. Ist schon die Führerscheinabnahme ein Fahrverbot für den Schnellfahrer, so ist die Versteigerung ohne Entschädigung eine Enteignung zusätzlich zu der Strafe, die ohnehin zu zahlen und zu leisten ist. Die Verfassung sieht soetwas nicht vor.
Wie richtig gestraft wird...
In Österreich gibt und gab es umfangreiche Möglichkeiten zur Strafe. Neben Geldstrafen sind das auch passend zum Anlass gegebene Möglichkeiten für die Exekutive. So kann ein falsch parkendes Auto abgeschleppt werden, einem nicht fahrtüchtigen Fahrer die Fahrerlaubnis entzogen werden oder ein Sicherheitsrisiko am Auto dessen Zulassung (Nummerntafel abnehmen...) genommen werden. In genau diesen Kategorien kann auch gegen Raser perfekt vorgegangen werden - die Polizei steht ohnehin im Ruf, die Maßnahmen eher zu schnell und zu großzügig einzusetzen. Eine neue Kategorie der präventiven 'Enteignung' oder 'Verschrottung' erscheint nicht zweck- und verhältnismäßig und schon gar nicht im Sinne des Rechtsstaates.
Und dann ist das ohnehin zahnlos, wenn die größere Zahl der Fahrzeuge sowieso nicht dem Fahrer gehören. Vom Firmenfahrzeug, Leasingfahrzeug, Mietfahrzeug, ausländischem Fahrer etc. wird man kaum das Fahrzeug versteigern können, das ihm nicht gehört. Das Gesetz wird wohl schnell kassiert. In dem Wissen geht es auch an den Start, als Ablenkungsmaneuver reicht es auch so.
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