17.04.2002

ÖAMTC: Mit Dränglern im Straßenverkehr richtig umgehen

Ein nachkommender Autolenker fährt dichter auf, als einem lieb ist, und betätigt ganz nervös seine Lichthupe. Über Drängler im Straßenverkehr hat sich jeder Autolenker schon einmal geärgert. Wie man sich richtig verhält, wenn der Hintermann kaum Abstand hält und auf Biegen und Brechen vorbei will, wissen zahlreiche Lenker nicht. 'Die Liste der beliebtesten Reaktionen reicht von Warnblinkanlage einschalten, kurz auf die Bremse tippen bis hin zu kräftig Gas geben', weiß ÖAMTC-Jurist Fritz Tippel, 'aber nichts davon ist richtig.' Viele Autolenker fühlen sich in dieser Situation dazu genötigt, aufs Gas zu steigen. 'Auch wenn ein zu knappes Auffahren als gegebene Gefährdung und äußerst unangenehme Belästigung empfunden wird, ist dies noch kein zwingender Grund, die eigene Fahrgeschwindigkeit zu erhöhen', erläutert Tippel eine Entscheidung des UVS, Unabhängiger Verwaltungssenat für die Steiermark (UVS 30.10-96/2001-3). Ein Lenker wurde mit 67 km/h anstelle der im Ortsgebiet zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h 'geblitzt'. Der Mann legte gegen die Strafe von 21,80 Euro (300 Schilling) Berufung ein mit der Begründung, er sei vorerst mit Tempo 50 gefahren, habe die Geschwindigkeit aber erhöhen müssen, weil ein hinter ihm dicht auffahrender Pkw-Fahrer mit aufgeblendeten Scheinwerfern ihn dazu genötigt hätte. Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten absolut, d.h. ein Fahrzeuglenker darf unter keinen Umständen, also auch nicht beim Überholen - außer bei einem Notstand - die Höchstgeschwindigkeit überschreiten. 'Fährt jemand zu knapp auf, so wird erwartet, dass der bedrängte Lenker die nötige Willensstärke aufbringt, um mit einer solchen Verkehrssituation zurecht zu kommen', so Tippel. Gibt der Lenker Gas, kann er nicht ausschließen, dass sein Verfolger die Geschwindigkeit ebenfalls erhöhen und weiterhin knapp auffahren wird. Der bedrängte Lenker hätte, so der UVS, seine Geschwindigkeit nicht erhöhen, sondern - ganz im Gegenteil - langsam verringern müssen. Eine Erhöhung der Geschwindigkeit würde bei einem Verkehrsunfall die Folgen noch verschlimmern. Ein Notstand, der eine Gesetzesverletzung rechtfertigen würde, liegt in einem solchen Fall nicht vor. 'Zuallererst sollte der bedrängte Lenker sicherstellen, dass er das Rechtsfahrgebot einhält. Wenn er z.B. auf einer Freilandstraße mit zwei Fahrstreifen in eine Richtung links fährt und ein Wechsel auf die rechte Spur möglich ist, muss er auch wechseln', erinnert der ÖAMTC-Jurist in diesem Zusammenhang. Der Lenker darf allerdings den übrigen Verkehr dabei weder gefährden noch behindern, also dort eingehaltene Sicherheitsabstände auch nicht 'stehlen'.


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