07.05.2002

Teuer: Parken in Buszone

Wenn ein Reisebus eine ganze Schar Touristen aussteigen lässt, dann käme es zu erheblichen Verkehrsbehinderungen, gäbe es keine Buszonen und nicht jene reservierten Straßenstellen, die Autobussen für das Aus- und Einsteigenlassen der Fahrgäste vorbehalten

'Wer diese Zonen unerlaubterweise als Parkplatz für sein Fahrzeug missbraucht, wird kostenpflichtig abgeschleppt', sagt ÖAMTC-Jurist Fritz Tippel. Diese Erfahrung musste auch ein Pkw-Lenker in Linz machen.

Der Mann stellte seinen Pkw in Linz an einer Straßenstelle ab, an der sich eine Halteverbotstafel mit dem Zusatz 'Ausgenommen Autobusse zum Aus- und Einsteigen' befand. Das Fahrzeug wurde abgeschleppt, dem Lenker wurden dafür Kosten in der Höhe von 171,41 Euro (zu jenem Zeitpunkt 2.400,- Schilling) in Rechnung gestellt.

Der Lenker legte daraufhin Berufung ein. Seiner Ansicht nach konnte nicht festgestellt werden, dass durch sein abgestelltes Fahrzeug die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs beeinträchtigt worden wäre. Anders sieht das der Verwaltungsgerichtshof (Zl. 2001/02/0164-6): Eine Verkehrsbeeinträchtigung im Sinne der Straßenverkehrsordnung ist bereits dann gegeben, wenn ein Fahrzeug, das kein Omnibus ist, in einer Buszone abgestellt ist. Auch solche Zonen sind hier miteinbezogen, in denen Autobusse nur zum Zweck des Ein- oder Aussteigens halten dürfen.

'Es kommt also beim Abstellen eines Pkw in einer Buszone überhaupt nicht darauf an, ob tatsächlich eine Verkehrsbehinderung eingetreten ist. Es muss nicht einmal die begründete Besorgnis bestehen, dass es zu einer Beeinträchtigung kommen könnte', erklärt Tippel. Gleiches gilt im Übrigen z.B. für das Abstellen eines Fahrzeuges auf einem Schutzweg oder auf einer Radfahrerüberfahrt.

Ein interessantes Detail am Rande: Auch dann, wenn ein Fiaker am Zufahren zum Standplatz gehindert wird, kann kostenpflichtig abgeschleppt werden.


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