13.05.2002

Sichere Fahrt mit Inline-Skates

Ob per Fahrrad, mit Inline-Skates, joggend oder auf dem Micro-Scooter - bei den ersten frühsommerlichen Temperaturen tummeln sich wieder die Freizeitsportler. Wer wo unterwegs sein darf, ist rechtlich genau geregelt.

Aber: Gerade Inline-Skater bewegen sich oft unabsichtlich in unerlaubten Zonen. Um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten und außerdem noch sicher auf Rollschuhen unterwegs zu sein, hat ÖAMTC-Experte Roman Michalek einige Ratschläge zusammengestellt.

'Inline-Skater sind eigentlich Zwitterwesen', sagt ÖAMTC-Experte Michalek, 'auf Radwegen müssen sie sich wie Radfahrer, auf Fußgängerflächen wie Fußgänger verhalten.' Laut Straßenverkehrsordnung ist das Inline-Skaten auf Gehsteigen, in Wohnstraßen, Fußgängerzonen sowie allen Radfahranlagen - mit Ausnahme von Radfahrstreifen im Freiland - erlaubt. Den zuständigen Behörden steht es außerdem frei, das Rollschuhfahren auf Fahrbahnen in Längsrichtung zuzulassen.

Innerstädtisch gibt es mit Ausnahme von punktuellen Fahrverboten auf Mehrzweckstreifen kaum rechtliche Besonderheiten. Es kann allerdings zu Konfliktsituationen kommen, weil Inline-Skater, Radfahrer und Fußgänger eine unterschiedliche Dynamik aufweisen. 'Hier ist gegenseitige Rücksichtnahme gefragt', so Michalek.

Anders präsentiert sich die Situation im ländlichen Bereich, wo Rollschuh-Fahrer vor allem auf Güterwegen oder Radwanderwegen unterwegs sind. 'Zum Großteil wurden diese Wege für Inline-Skater nicht freigegeben. Die Sportler befinden sich in einer rechtlichen Grauzone, weil sie die Strecken eigentlich nicht benutzen dürften', warnt der ÖAMTC-Experte. Oft werden solche Genehmigungen aus gutem Grund nicht erteilt: Viele Streckenabschnitte sind aufgrund ihrer Steilheit oder sonstigen Verhältnissen vor allem für Anfänger schlichtweg zu gefährlich.

Dennoch sollte die rechtliche Situation für Inline-Skater klarer gestaltet werden: Mittels gesetzlich definierten Verkehrszeichen sollten Strecken, auf denen das Inline-Skaten erlaubt ist ebenso kundgemacht werden wie Fahrverbote auf an sich zulässigen Flächen (z.B. Mehrzweckstreifen, Fußgängerzonen).

Tipps für eine sichere Fahrt mit den Inline-Skates


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