31.05.2002

Grünes Licht für Internet-Richtlinie

Das Europäische Parlament hat jetzt eine EU-Richtlinie zum Datenschutz im Internet und anderen elektronischen Kommunikationswegen gebilligt.

Damit soll einerseits der Schutz der Verbraucher vor unerwünschten Zusendungen verbessert werden. Auf der anderen Seite wird aber auch die langfristige Speicherung von Daten für polizeiliche und ähnliche Zwecke erlaubt. Hiergegen laufen Internet-Anwender und -Anbieter Sturm.

Die Richtlinie muss noch formell von den Regierungen im EU-Rat gebilligt werden. Da sie jedoch ein Kompromiss zwischen Rat, Parlament und EU-Kommission ist, wird mit einer Annahme gerechnet. Das Inkrafttreten ist für Ende nächsten Jahres geplant.

Sowohl im Parlament als auch in der Kommission hatte es Bedenken gegen die Daten-Speicherung gegeben. Doch nicht zuletzt das Argument der Terrorismusbekämpfung verschaffte den Befürwortern schließlich eine Mehrheit.

Die geplante Richtlinie erlaubt es den EU-Staaten, die Anbieter von Internet- oder Funktelefon-Diensten zur langfristigen Speicherung von Daten zu verpflichten. So könnten diese gegebenenfalls über Sender, Empfänger und Inhalte von SMS-Nachrichten Auskunft geben oder nachforschen, wer wann welche Internet-Seiten betrachtet hat.

Um die Kritiker zu beschwichtigen, wurde die entsprechende Vorschrift im EU- Parlament mit dem Zusatz versehen, dass solche Maßnahmen nur zulässig seien, wenn sie 'in einer demokratischen Gesellschaft notwendig, angemessen und verhältnismäßig' sind.

Ein wesentliches Ziel der geplanten Richtlinie ist aber auch der Schutz der Verbraucher vor unerwünschten Zusendungen - zum Beispiel vor Werbung per Handy oder E-mail. Grundsätzlich soll dies nur erlaubt sein, wenn der Adressat zuvor sein Einverständnis erklärt hat ('opt-in') - und nicht etwa so lange, bis er widerspricht ('opt- out').

Jeder Bürger soll auch selbst darüber entscheiden können, ob seine E-mail-Adresse oder seine Funktelefon-Nummer in öffentlich zugänglichen Verzeichnissen erscheint. Dies gilt auch für die Verwendung von Erkenntnissen über den Aufenthaltsort, die mit Hilfe der Mobilfunk-Technik gewonnen werden können. Die Details werden von den einzelnen EU-Staaten selbst festgelegt.


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