03.06.2002

Neues Mautgesetz

Der ÖAMTC begrüßt das geplante neue Mautgesetz, das am Dienstag im Bautenausschuss behandelt wird, als gesetzliche Grundlage der für den Straßenbau dringend notwendigen Lkw-Maut.

Wesentlich erachtet der ÖAMTC die Notwendigkeit, dass die Einnahmen sowohl aus der Maut als auch aus den Strafen für den Ausbau der Straßeninfrastruktur ausdrücklich zweckgebunden werden. Eine entsprechende Bestimmung muss es nach Ansicht des Clubs im Mautgesetz geben. Die Erhöhung von Strafen und Ersatzmaut sowie die Haftung des Zulassungsbesitzers für Straftaten seiner Lkw-Lenker werden vom Club abgelehnt.

'In das Gesetz sollte aber vermehrt die Möglichkeit von Ausnahmeregelungen aufgenommen werden', fordert ÖAMTC-Jurist Fritz Tippel, 'nur so könnte auch eine Bestimmung, durch die eine unsinnige Mautverpflichtung für den innerstädtischen Verkehr, wie sie z.B. auf der Nordbrücke in Wien gelten soll, verhindert werden. Ebenso zum Beispiel auch für die Zufahrt zu Autobahnraststätten von Landstraßen aus, ohne Benützung der Autobahn.'

Der Gesetzgeber plant zur wirksamen Abschreckung die Erhöhung der Strafsätze für das Fahren ohne gültige Autobahnvignette. Diese geplante Anhebung des Höchstbetrages der Ersatzmaut von derzeit 220,- Euro auf 300,- Euro sowie die geplante Erhöhung der Mindeststrafen von derzeit 220,- Euro auf 400,- Euro wird als sachlich unbegründet vom ÖAMTC abgelehnt. 'Es ist nicht einzusehen, warum jemand, der z.B. irrtümlich eine 10-Tagesvignette im Wert von 4,30 Euro nicht aufgeklebt hat, eine derart hohe Ersatzmaut leisten muss oder derartig hoch bestraft werden soll', argumentiert Tippel.

Der ÖAMTC regt weiters an, dass für Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen eine Vignette genügen sollte, weil die Mautstrecken ja immer nur mit einem Fahrzeug benützt werden können. Möglichst rasch sollte auch die unzureichende Anrechnung des Vignettenpreises auf die Jahreskarte für Altmautstrecken (z.B. Bosrucktunnel) geändert werden, weil es sonst zu einer allgemein nicht akzeptierten Doppelbemautung kommt. Derzeit werden für Altmautstrecken nur 40,- Euro angerechnet, obwohl eine Pkw-Jahresvignette 72,60 Euro kostet.

Bei der Lkw-Maut wird im Gesetz die Möglichkeit vorgesehen, dass der Zulassungsbesitzer die Strafe, die 'sein' Lenker bekommt, bezahlen muss. Dies verstößt aber gegen elementare Rechtsgrundsätze. 'Zur Bezahlung einer Strafe kann wohl nur jener verpflichtet werden, der eine Straftat tatsächlich begangen hat. Bei allem Verständnis für die Bemühungen, Strafen und Mauten tatsächlich eintreiben zu können, wird hier weit über das Ziel geschossen', sagt der ÖAMTC-Jurist. Für die nichtbezahlte Maut haftet der Zulassungsbesitzer ohnedies in jedem Fall.


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